3 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
3.1 Das in der Planzeichnung festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GF [A] erfolgt zugunsten der Anlieger.
3.1 Das in der Planzeichnung festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GF [A] erfolgt zugunsten der Anlieger.
4.1 Innerhalb der festgesetzten Fläche für Anpflanzungen ist ein Wall mit mind. 1,30 m Höhe aufzusetzen und mit einer Hecke mit heimischen, standort- gerechten Gehölzen zu bepflanzen. Pflanzdichte 0,80 m x 0,80 m; zweireihig und gegeneinander versetzt; leichte Sträucher mit einer Höhe von 70-90 cm (2 x verpflanzt).
4.2 Zur Kompensation werden dem B-Plan Nr. 16 folgende Flächen zugeordnet:
- 250 m² (≙ 250 ÖP) aus dem Ökokonto Az.: 67.20.35 - Haby-4 (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
- 60 m Knick aus dem Knickökokonto Az.: 67.20.34-66 (Basdorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde)
5.1 Das BHKW ist einzuhausen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die massiven Außenwände aus 240 mm dickem KSV-Mauerwerk der Rohdichteklasse 2.0 ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens R’ w = 54 dB besitzen.
Bei der Planung eventueller Fassadenbauteile ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung der Rohwand aus KSV-Mauerwerk keinesfalls negativ beeinflusst wird. Insbesondere muss die Abstrahlung von Körperschall unterbunden werden.
Für das Dach aus 200 mm dickem Stahlbeton mit aufgestellten Kaltdach ist ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens R’ w = 57 dB nachzuweisen. Wird die Dacheindeckung aus Blech hergestellt, ist dieses zu entdröhnen.
Zur Begrenzung des Schallpegels im Maschinenraum ist der Einbau einer hochschallabsorbierenden Innenbekleidung erforderlich. Diese muss einen bewerteten Schallabsorptionsgrad von α w ≥ 0,8 aufweisen. Rückseitig sind vollflächig ca. 100 mm dicke Mineralwolleplatten min einem längenbezogenen Strömungswiderstand von ca. 10 kPa s /m²einzustellen. Es können auch andere, akustisch gleichwertige Produkte der Industrie eingesetzt werden.
Für die Außentüren des Maschinenraums ist ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens 40 dB im funktionsfertig eingebauten Zustand am Bau vorzusehen. Für die Außentüren der sonstigen Räume ist ein Bau-Schalldämm-Maß von mindestens 30 dB erforderlich. Es sind Türen mit einem um mindestens 5 dB höheren Labor-Schalldämm-Maß auszuwählen.
Zur Körperschalldämmung der Abgasstrecke und der Abgaskamine sind geeignete Dämmelemente vorzusehen. Diese sind auf eine Resonanzfrequenz von unter 50 Hz zu dimensionieren.
Ferner ist die gesamte Abgasstrecke schalldämmend zu ummanteln, um den Innenpegel in der Technikebene auf ≤ 80 dB(A) zu begrenzen. In der Oktave 125 Hz darf der Schallpegel 75 dB(A) nicht überschreiten.
Der Frequenzgang der Schalldämmung aller Bauteile darf keine schmalbandigen Einbrüche aufweisen.
5.2 Bei der Auslegung des Abgasschalldämpfers muss sichergestellt werden, dass dem Stand der Technik entsprechend durch das geplante BHKW keine tieffrequenten Einzeltöne im Sinne der DIN 45680 erzeugt werden.
Zur Vermeidung tieffrequenter Schallabstrahlung über die Außenbauteile des BHKWs müssen alle Komponenten ausreichend schwingungs- und körperschallisoliert aufgestellt bzw. befestigt Neben dem Gasmotor zählen hierzu insbesondere auch die Anlagenteile des Abgasstroms und Kühlmittelleitungen.