Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16 „Blockheizkraftwerk“ für den Bereich „nordöstlich der Gettorfer Straße, östlich der Dorfstraße und südlich der Straße Schoolmoor“ Gemeinde Holtsee

Textliche Festsetzungen

6 Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. 86 LBO SH)

6.1 Dachform und Dachneigung

6.1.1 Für die Hauptdächer in Teilbereich 1 sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 15 bis 30 Grad zulässig.

6.1.2 Für Gründächer gelten die Vorschriften der Dachform und -neigung nicht.

6.1.3 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmung ausgenommen.

7 Artenschutzrechtliche Hinweise

7.1 Zur Vermeidung eines Störungsverbotes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG dürfen die Beleuchtungs- körper im Bereich der Verkehrsflächen sowie die Außenbeleuchtung der baulichen Anlagen nur eine Lichttemperatur von max. 2.700 Kelvin aufweisen. Alternativ sind Bewegungsmelder einzusetzen. Die Beleuchtungskörper dürfen nicht in Richtung der Gehölze abstrahlen.

7.2 Bauzeitenregelungen

Zur Vermeidung des Tötens und Verletzens von Brutvögel (Gruppe Gehölzbrüter) ist die geplante Knickrodung nur in der Zeit vom 01.10. - 28./29.02. eines Jahres zulässig.

8 Hinweise

8.1 Ordnungswidrigkeiten

Nach § 84 Abs. 1 LBO handelt ordnungswidrig, wer gegen die gestalterischen Festsetzungen unter Ziff. 6.1 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 84 Abs. 3 LBO mit einer Geldbuße geahndet werden.

8.2 DIN-Normen

Alle Teile der DIN 4109 „Schallschutz im Städtebau“ sind beim Beuth Verlag / Berlin erschienen und können von diesem bezogen werden. Auch können die relevanten Teile dieser Norm im Planungs- amt eingesehen werden.

Die DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ ist beim Beuth Verlag / Berlin erschienen und können von diesem bezogen werden. Auch kann die Norm im Planungsamt eingesehen werden.

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