B-Plan Nr. 4 Gemeinde Ahlefeld-Bistensee für das Gebiet "nördlich der Dorfstraße Bistensee und westlich der Straße Diekwiese"

Bistensee

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 39 Tage  

Institution

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

k.A.

Ansprechperson

Es wurde keine Ansprechperson benannt.

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Stellungnahme #1027

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ich beantrage die Einrichtung eines Überlaufbereichs für das Regenrückhaltebecken (RRB).

Begründung: Das RRB wurde im Zuge der Planungsarbeit zwar schon vergrößert, trotzdem ist die Aufnahmekapazität begrenzt. Wenn der Überlauf blockiert ist (dieser Fall könnte z.B. bei Regen nach einer längeren Frostperiode eintreten oder bei durch spielende Kinder ausgelöst werden), läuft das Wasser über. Da zudem das RRB knapp einen halben Meter über dem jetzigen Niveau liegt (siehe Abschnitt 4.3.7), ist mit einer weiteren Vernässung der angrenzenden Flächen zu rechnen, da laut Bodengutachten kaum mit Versickerung zu rechnen ist.

Ein Überlaufbereich könnte diesen Überschuss aufnehmen und müsste gegen Flächen auf ähnlichem Niveau eingedämmt werden.

Stellungnahme #1028

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Da durch Baumaßnahmen mit Schäden an der Straße "Diekwiese" zu rechnen ist, beantrage ich ein Beweissicherungsverfahren.

Begründung: Laut Planung soll die Erschließung der Baufläche von der Dorfstraße aus erfolgen. Trotzdem wird es Bauverkehr in der Diekwiese geben müssen, allein um das RRB und seinen Ablauf zu bauen. Das wird nicht ganz ohne Schäden durch schwere Fahrzeuge machbar sein. Damit es später keine Zweifel bei der Bewertung gibt (Schwere der Schäden, Ausmaß von Vorschäden), sollte ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden.

Stellungnahme #1026

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.4

für das Gebiet „nördlich der Dorfstraße Bistensee und westlich der Straße Diekwiese“ der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee vom 24.01.2023

Falsch ist in der Tabelle 1: Darstellung der Innenbereichspotentiale

1.   In der NR.3

Es handelt sich hier nicht um einen Spielplatz, sondern um einen Bauplatz. Dementsprechend auch andere Kategorie.

2.   In der Nr.4

Ungeeignet für Bebauung wegen Topographie, ist nur zum geringen Teil der Fall. Die Größe Ca. 1200qm Stimmt auch nicht ca.2000qm wäre Realistisch. Unter Hinweise der Gemeinde müsste analog zu 7,8,9,10 stehen“ innerhalb der Innenbereichssatzung“, genauso wie auch Nr.3 und Nr.5.

3.   In der NR.5

Nur ein Teil der Fläche ist Parkplatz. Größe eher doppelt so groß. Auf dieser Fläche liegt keine Genehmigung für eine Garagenanlage vor. Es handelt sich um eine andere Fläche des Grundstücksnachbarn.

4.   Zur Nr.2  

Sie fehlt in der Tabelle wird aber in der Abb.4 auf Seite 10 abgebildet

Da es sich um falsche und nicht korrekte Angaben handelt, deshalb der Einspruch.

 

 

Stellungnahme #1018

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Mitgezeichnet von: 1

Einwand zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4

für das Gebiet „nördlich der Dorfstraße Bistensee und westlich der Straße Diekwiese“ vom 24.1./6.3.2023

  • Die im Neubaugebiet Nordrade vorgesehene "kalte Nahwärme" ist bisher nur für das o.g. Gebiet vorgesehen. Ein Zugang für weitere Haushalte sollte ermöglicht werden.

  • Es gibt außer der Planungsabsicht noch keine Festlegungen auf die "kalte Nahwärme". Es fehlt die Ausweisung eines festgelegten Platzes in der Planzeichnung.

  • Es fehlt der Hinweis auf einen Anschlusszwang an die "kalte Nahwärme".

Begründung

  • Seit Beginn der Planung für das Baugebiet haben sich europa-, bundes- und länderweit die Vorgaben für die Reduzierung der CO2-Emissionen drastisch geändert. Die Abkehr von fossilen Energien steht dabei im Vordergrund.

    Die Kommunen werden angehalten, auch die zentrale Wärmeversorgung bei ihren Zukunftsplanungen einzubeziehen. Eine Ausweitung der Versorgung durch die "kalte Nahwärme" für weitere Haushalte sollte deshalb in das Planungsverfahren einfließen.

    Dies wäre auch in Anbetracht der aufwändigen Erdbohrungen wirtschaftlich sinnvoll.

    Der bisherige Plan sollte dahingehend überarbeitet werden, so dass die umliegenden (Alt-)Haushalte an der zukunftsorientierten Wärmeversorgung teilhaben und so die EU-weiten Vorgaben erfüllen können.

  • Durch die Ausweisung eines festgelegten Platzes in der Planzeichnung könnte man die Länge der nötigen Leitungen abschätzen und die Ausgaben dafür kalkulieren.

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