Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 84 "Reitsportzentrum Friedrichshulde" der Stadt Schenefeld

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3 Bindungen für die Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen

Im Plangeltungsbereich befinden sich umfangreiche Gehölzbestände. Insbesondere zur Abgrenzung der einzelnen Weideflächen wurden im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen Baumanpflanzungen durchgeführt. Darüber hinaus befinden sich innerhalb der Teilfläche SO1 (Hauptgebäude) erhaltenswürdeige Baumbestände. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenenen Bebauungsplanes werden diese Bäume als zu erhalten festgesetzt.

Darüber hinaus ist im südlichen Bereich der Teilfläche SO2 an dem Turnierparkplatz die Anpflanzung von Bäumen zur Verschattung und Gestaltung der Stellplatzanlage vorgesehen. Eine weitere Begrünung dieses Parkplatzes ist nicht möglich. Dieser Turnierparkplatz wird durch Pferdetransport-LKW und PKW mit Pferdeanhängern genutzt. Es wird Rangierraum benötigt, die Gefahr der Beschädigung angepflanzter Bäume ist groß. Aus dem Grund wird auf eine Parkplatzbepflanzung verzichtet.

Zur Anpflanzung der zu pflanzenden Bäume und bei Wegfall der als zu erhalten festgesetzten Bäume ist jeweils ein Baum aus der nachfolgenden Liste zu pflanzen bzw. als Ersatz zu pflanzen. Die vorgeschlagenen Arten gelten als für Pferde ungiftig.

Pflanzliste Baumerhalt / Baumanpflanzung:

Acer campestre ´Huibers Elegant´ Feldahorn

Alnus glutinosa Schwarzerle

Carpinus betulus festigiata Hainbuche

Crataegus laevigata Rotdorn

Fraxinus omus ´Meesk´ oder ´Rotterdam´ Blumenesche

Liquidambar styraciflua Amberbaum

Salix caprea Salweide

Salix cinerea Aschweide

Sorbus aucuparia Vogelbeere

Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere

Tilia Linde (Sommer- / Winterlinde)

5. Erschließungsmaßnahmen - Verkehr

Der Plangeltungsbereich wird über die Lindenallee erschlossen. Die Hauptzufahrt erfolgt über eine Erschließungsfläche im südwestlichen Teil des Plangeltungsbereiches.

Die Erschließung des Turnierparkplatzes innerhalb der Teilfläche SO2 erfolgt über die Flurstücke 546 und 548. Im Rahmen der parallel durchgeführten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Schenefeld wird die Zufahrtssituation zum Turnierparkplatz bauplanungsrechtlich geregelt.

Fußläufig werden die Sonstigen Sondergebiete über einen an der Lindenallee angelegten Fußweg erschlossen.

Auf dem Gelände befindet sich ein umfangreiches Wegesystem zur Erschließung der einzelnen Weideflächen. Dieses Wegesystem soll beibehalten und bei Bedarf befestigt werden.

6. Ver- und Entsorgungsmaßnahmen

Die Ver- und Entsorgung erfolgt über Anbindung an das vorhandene Leitungssystem und deren Erweiterung.

Die Strom-, Wasser- und Gasversorgung erfolgt durch Nutzung und ggf. Erweiterung der vorhandenen Zuleitungen innerhalb der Lindenallee. Die Versorgung mit Strom und Gas unterliegt dem freien Markt. Ein konkreter Versorger kann deshalb nicht benannt werden.

Die Telekommunikationsversorgung erfolgt ebenfalls durch Nutzung und ggf. Erweiterung der vorhandenen Telekommunikationsleitungen innerhalb der Lindenallee.

Die Abfallentsorgung erfolgt entsprechend der Satzung des Kreises Pinneberg über die Abfallbeseitigung. Am Tag der Abholung sind die Mülltonnen an der Lindenallee aufzustellen.

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über Anbindung an das vorhandene Leitungsnetz innerhalb der Lindenallee.

An der bestehenden Situation der Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers der Dachflächen, versiegelten Grundstücksflächen sowie der Erschließungsflächen erfolgen keine Änderungen.

Die Löschwasserversorgung erfolgt durch vorhandene Löschwasserhydranten in der Lindenallee. Ein Löschwasserhydrant befindet sich an der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 20/2 an der Lindenallee (gegenüber der Zufahrt zum Heilpädagogischen Zentrum). Die Nennweite der anliegenden Leitung beträgt DN 150. Damit ist die Löschwasserversorgung im Plangeltungsbereich grundsätzlich sichergestellt.