Bebauungsplan Nr. 9 Gemeinde Sehestedt "für den Bereich des Flurstücks 22/7 zwischen Kirchenweg und Fährstraße"

Sehestedt

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 3 Tage  

Institution

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Sehestedt hat am 07.03.2024 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 gefasst. Anlass der Aufstellung entnehmen Sie bitte der Begründung.

Die Gemeinde hat uns gemäß § 4b BauGB beauftragt, das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit über die Planungen unterrichtet und aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem Planentwurf abzugeben, sofern Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen zu vertretende fachliche Belange durch die Planung berührt werden. Die Gemeinde bittet Sie, Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Planung von Bedeutung sind.

Wir bitten Sie, sich bis zum 08.05.2024 zu äußern.

Wir weisen darauf hin, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

27.03.2024 bis 08.05.2024 stattfindet.

Folgende Planunterlagen

Einzeldokumente;

Begründung;

Berichtigung des Flächennutzungsplanes.

sind unter dem Link https://bob-sh.de/plan/bplan9sehestedt abzurufen. Der Link ist dabei in der Browser-Zeile einzugeben. Die vorgenannten Unterlagen können bei Bedarf in Papierform bei dem in der Kopfzeile genannten Ansprechpartner angefordert werden.

Wir bitten Sie, Ihre schriftliche Stellungnahme bis zum 08.05.2024 bevorzugt über BOB-SH abzugeben.

Alternativ auch gerne an stellungnahme@b2k.de oder unser Büro an die nachfolgende Adresse zu senden:

B2K Kühle und Koerner PartG mbB

Schleiweg 10

24106 Kiel

Ansprechperson

Amt Hüttener Berge

FD III Ordnungs- Bau- und Sozialverwaltung

Herr Wulf

Tel.: 04356/ 9949-323

Mail: wulf@amt-huettener-berge.de

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