4.1. Allgemein
Da nun an den letzten beiden Ringen zur Sprante hin, dem Ellis-Kaut-Ring und dem Max-Kruse-Ring, eine Mehrfamilienhausbebauung angesiedelt werden soll, ist es notwendig, den noch unbebauten Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29, die seit dem 25.10.2019 rechtskräftig ist, von der Sprante bis ungefähr Höhe Ziegelweg durch eine 4. Änderung zu überplanen.
Die allgemeine Straßenführung und die Entwässerungsgräben verbleiben wie in der 3. Änderung. Damit nicht der gesamte, durch die Mehrfamilienhausbebauung erhöhte Anwohnerverkehr mitten durch das Einfamilienhausgebiet über die Johanna-Spyri-Straße geführt wird, wird eine direkte straßenverkehrliche und fuß-/radläufige Anbindung an die Olof-Palme-Allee neu geschaffen. Hierfür muss der Lärmschutzwall in einer Breite von 14 m ausgespart werden. Durch die direkte Anbindung wird auch der Geh- und Radverkehr optimal an die Olof-Palme-Allee angebunden, so dass eine weitere Anbindung im Nordosten, wie in der 3. Bebauungsplanänderung geplant, nicht mehr notwendig ist und der zu schmale Weg an der Sprantebrücke entfallen kann. Der zur Anbindung führende Ast des Max-Kruse-Rings erhält den breiteren Querschnitt der Haupterschließungsstraße Johanna-Spyri-Straße und auch der Rest der beiden Ringstraßen soll aufgrund der Menge der Bewohner einen auf 2,50 m verbreiterten Gehweg erhalten. Um später eine straßenverkehrliche Anbindung an die Straße Am Belmermoor verwirklichen zu können, wird der Verbindungsweg vom Ellis-Kaut-Ring verschoben und bereits jetzt als Straße mit Gehweg festgesetzt.
Da bei einer Mehrfamilienhausbebauung mit mehr Flächen zum Parken gerechnet werden muss, werden zusätzlich zu den Parkbuchten an der Straße zwei separate Parkplätze geplant. Die Stellplätze für die Mehrfamilienhäuser sollen wie bei den Einfamilienhäusern auf den Grundstücken hergestellt werden.
Der Baugebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) muss für die Mehrfamilienhausbebauung nicht geändert werden. Wie bisher ist eine offene Bauweise geplant und die Grundflächenzahl verbleibt bei dem Wert von 0,3, um den Versiegelungsgrad nicht zu erhöhen und somit die für das Gesamtgebiet geplante Oberflächenentwässerung nicht zu gefährden. Die bisherige Grundstücksaufteilung entfällt und die Baufelder werden angepasst. Außerdem wird die maximale Firsthöhe auf 12 Meter erhöht sowie eine Begrenzung auf drei Vollgeschosse ergänzt. Innerhalb der festgesetzten Höhe sind zusätzliche Dach- bzw. Staffelgeschosse möglich, eine maximale Dachneigung soll in diesem Bereich nicht mehr festgesetzt werden. Als Puffer zum Einfamilienhausbau ist geplant, dass der Mehrfamilienhausbau überall durch einen Weg oder eine Straße von der niedrigeren Bebauung getrennt ist. Um preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und eine soziale Durchmischung zu gewährleisten, soll je Wohngebäude ein Anteil von ca. 30 Prozent für den sozial geförderten Wohnungsbau entstehen.
Zusätzliche Festsetzungen werden nicht getroffen, da für die Flächen ausschließlich eine Konzeptvergabe mit Kriterienkatalog erfolgen soll.
Die in Höhe des Ziegelwegs südlich an den Ellis-Kaut-Ring und Max-Kruse-Ring anliegenden Grundstücke für den Einfamilienhausbau sind mit in den Geltungsbereich der 4. Bebauungsplanänderung übernommen worden, weil bei einigen die straßenseitigen Grundstücksgrenzen und die Baugrenzen angepasst werden müssen. Im Zuge dessen wird am Ellis-Kaut-Ring die Art der Nutzung vom reinen Wohngebiet zum allgemeinen Wohngebiet geändert und am Max-Kruse-Ring sowie an der Straßenanbindung zur Olof-Palme-Allee die Baufeldbezeichnung geändert. Somit werden hier die früher ausgeschlossenen ausnahmsweise zulässigen Nutzungen an die Nutzung an der Johanna-Spyri-Straße, also der Haupterschließungsstraße, angepasst. Die anderen Festsetzungen bleiben wie in der 3. Bebauungsplanänderung bestehen.
Abb. 3 Auszug aus Bebauungsplan Nr. 29 - 3. Änderung im Bereich der 4. Änderung, unmaßstäblich
Quelle: Stadt Brunsbüttel, 2019