Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 29 "Am Belmer Dorfweg" - 4. Änderung im vereinfachten Verfahren der Stadt Brunsbüttel - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Begründung

4.1. Allgemein

Da nun an den letzten beiden Ringen zur Sprante hin, dem Ellis-Kaut-Ring und dem Max-Kruse-Ring, eine Mehrfamilienhausbebauung angesiedelt werden soll, ist es notwendig, den noch unbebauten Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29, die seit dem 25.10.2019 rechtskräftig ist, von der Sprante bis ungefähr Höhe Ziegelweg durch eine 4. Änderung zu überplanen.

Die allgemeine Straßenführung und die Entwässerungsgräben verbleiben wie in der 3. Änderung. Damit nicht der gesamte, durch die Mehrfamilienhausbebauung erhöhte Anwohnerverkehr mitten durch das Einfamilienhausgebiet über die Johanna-Spyri-Straße geführt wird, wird eine direkte straßenverkehrliche und fuß-/radläufige Anbindung an die Olof-Palme-Allee neu geschaffen. Hierfür muss der Lärmschutzwall in einer Breite von 14 m ausgespart werden. Durch die direkte Anbindung wird auch der Geh- und Radverkehr optimal an die Olof-Palme-Allee angebunden, so dass eine weitere Anbindung im Nordosten, wie in der 3. Bebauungsplanänderung geplant, nicht mehr notwendig ist und der zu schmale Weg an der Sprantebrücke entfallen kann. Der zur Anbindung führende Ast des Max-Kruse-Rings erhält den breiteren Querschnitt der Haupterschließungsstraße Johanna-Spyri-Straße und auch der Rest der beiden Ringstraßen soll aufgrund der Menge der Bewohner einen auf 2,50 m verbreiterten Gehweg erhalten. Um später eine straßenverkehrliche Anbindung an die Straße Am Belmermoor verwirklichen zu können, wird der Verbindungsweg vom Ellis-Kaut-Ring verschoben und bereits jetzt als Straße mit Gehweg festgesetzt.

Da bei einer Mehrfamilienhausbebauung mit mehr Flächen zum Parken gerechnet werden muss, werden zusätzlich zu den Parkbuchten an der Straße zwei separate Parkplätze geplant. Die Stellplätze für die Mehrfamilienhäuser sollen wie bei den Einfamilienhäusern auf den Grundstücken hergestellt werden.

Der Baugebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) muss für die Mehrfamilienhausbebauung nicht geändert werden. Wie bisher ist eine offene Bauweise geplant und die Grundflächenzahl verbleibt bei dem Wert von 0,3, um den Versiegelungsgrad nicht zu erhöhen und somit die für das Gesamtgebiet geplante Oberflächenentwässerung nicht zu gefährden. Die bisherige Grundstücksaufteilung entfällt und die Baufelder werden angepasst. Außerdem wird die maximale Firsthöhe auf 12 Meter erhöht sowie eine Begrenzung auf drei Vollgeschosse ergänzt. Innerhalb der festgesetzten Höhe sind zusätzliche Dach- bzw. Staffelgeschosse möglich, eine maximale Dachneigung soll in diesem Bereich nicht mehr festgesetzt werden. Als Puffer zum Einfamilienhausbau ist geplant, dass der Mehrfamilienhausbau überall durch einen Weg oder eine Straße von der niedrigeren Bebauung getrennt ist. Um preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und eine soziale Durchmischung zu gewährleisten, soll je Wohngebäude ein Anteil von ca. 30 Prozent für den sozial geförderten Wohnungsbau entstehen.

Zusätzliche Festsetzungen werden nicht getroffen, da für die Flächen ausschließlich eine Konzeptvergabe mit Kriterienkatalog erfolgen soll.

Die in Höhe des Ziegelwegs südlich an den Ellis-Kaut-Ring und Max-Kruse-Ring anliegenden Grundstücke für den Einfamilienhausbau sind mit in den Geltungsbereich der 4. Bebauungsplanänderung übernommen worden, weil bei einigen die straßenseitigen Grundstücksgrenzen und die Baugrenzen angepasst werden müssen. Im Zuge dessen wird am Ellis-Kaut-Ring die Art der Nutzung vom reinen Wohngebiet zum allgemeinen Wohngebiet geändert und am Max-Kruse-Ring sowie an der Straßenanbindung zur Olof-Palme-Allee die Baufeldbezeichnung geändert. Somit werden hier die früher ausgeschlossenen ausnahmsweise zulässigen Nutzungen an die Nutzung an der Johanna-Spyri-Straße, also der Haupterschließungsstraße, angepasst. Die anderen Festsetzungen bleiben wie in der 3. Bebauungsplanänderung bestehen.

Abb. 3 Auszug aus Bebauungsplan Nr. 29 - 3. Änderung im Bereich der 4. Änderung, unmaßstäblich

Quelle: Stadt Brunsbüttel, 2019

4.2. Verkehrserschließung

Da sich die Verkehrsmenge gegenüber der vorherigen Planung wesentlich erhöhen wird, soll die Erschließung der 4. Bebauungsplanänderung hauptsächlich über die neue direkte Anbindung an die Olof-Palme-Allee erfolgen, um den Verkehr durch das südlich gelegene Einfamilienhausgebiet zu reduzieren und die Anwohner zu schützen. Diese Anbindung ist als 11,00 m breite Straße mit beidseitigen Gehwegen und Hochborden geplant (Planstraße E). Die Olof-Palme-Allee (außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans) wird mit einer Linksabbiegespur versehen. In der gegenüberliegenden Sperrfläche wird eine Querungshilfe für Fußgänger angelegt.

Der die Anbindung auf dem kürzesten Wege mit der Johanna-Spyri-Straße verbindende, südliche Ast des Max-Kruse-Rings erhält den breiteren Querschnitt der Haupterschließungsstraße Johanna-Spyri-Straße. Diese führt mittig durch das Gebiet der 3. Bebauungsplanänderung zur Erich-Kästner-Straße und diese zum Kreisverkehr an der Olof-Palme-Allee. Profil und Gestaltung der Straßen lassen ihren Charakter als zentrale Erschließungsstraßen deutlich werden. Sie sind als 10,65 m breite Straßen mit einseitigem Längsparkstreifen, Gehweg und Hochborden vorgesehen (Planstraße A).

Damit Müllfahrzeuge und LKW keine Wendeplätze benötigen, verbleiben der restliche Teil des Max-Kruse-Rings und der Ellis-Kaut-Ring wie früher geplant als Ringstraße mit außen liegendem Gehweg und überfahrbarem Tiefbord. Allerdings erhalten sie aufgrund der Menge der Bewohner einen von 1,50 m auf 2,50 m verbreiterten Gehweg und somit eine Gesamtbreite von 8,50 m (Planstraße B). Auch für den zwischen diesen beiden Ringen liegenden letzte Abschnitt der Johanna-Spyri-Straße und den vom Ellis-Kaut-Ring abgehende Anbindung an die Straße Am Belmermoor ist dieses Profil geplant, um eventuell zu einem späteren Zeitpunkt eine straßenverkehrliche Anbindung verwirklichen zu können. Bis zu diesem Zeitpunkt ist vorgesehen, die Anbindung als einen 4,50 m breiten, kombinierten Fuß- und Radweg (Notzufahrt) auszubauen und durch Grünflächen als Reservefläche einzufassen. Dieser Weg ist dann mit Sperrpfosten für andere Verkehre gesperrt, kann aber für Ver- und Entsorgungszwecke sowie von der Feuerwehr geöffnet werden.

Die Straße Am Belmermoor an der nordwestlichen Grenze des Plangebiets, die seit langem besteht, soll grundsätzlich keine Erschließungsfunktion für das Plangebiet übernehmen, weil sie die vereinzelten Grundstücke an dieser Straße erschließt und die Strecke durch das Plangebiet nicht als Abkürzung dienen soll.

Einfamilienhausgrundstücke, die nicht unmittelbar an der Ringstraße liegen, sind im Geltungsbereich der 4. Bebauungsplanänderung nur noch im Südosten an der Judith-Kerr-Straße und im Südwesten vorhanden, werden wegen ihrer geringen Anzahl über verkehrsberuhigte, 5 m breite Stichstraßen als Mischverkehrsflächen erschlossen (Planstraße C). Die Bewohner dieser Grundstücke müssen ihre Mülltonnen am Abfuhrtag zu der an den Ringstraßen festgesetzten Fläche für Versorgungsanlagen bringen.

Außerdem sind im Geltungsbereich zwei Fußwege (frei für Radfahrer) mit 2,50 m Breite und wassergebundener Decke vorgesehen (Planweg B), so wie sie auch im Ursprungsplan des Bebauungsplans Nr. 29 geplant waren. Das heißt, dass Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen, aber auf die Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Beide Wege verlaufen unabhängig von der motorisierten Erschließung ausgehend von der Erich-Kästner-Straße entlang der beiden Entwässerungsfleete in der Mitte und im Osten des Plangebiets in nordöstliche Richtung bis zum im Ursprungsplan geplanten Grünsystem am Wasserlauf der Sprante. Sie sollen eine möglichst sichere und störungsfreie Erreichbarkeit einzelner Ziele bzw. der angrenzenden Freiflächen gewährleisten, zum Spaziergang einladen und zur Naherholung dienen. Die Wege münden in den Fußweg entlang der Sprante, der im Norden zur Straße Am Belmermoor weitergeführt wird. Die in der 3. Bebauungsplanänderung im Nordosten des Plangebiets geplante Fortführung zur Brücke über die Sprante an der Olof-Palme-Allee entfällt, da eine Verbindung zur Sportanlage sowie zum Grünzug an der Sprante östlich der Olof-Palme-Allee und weiter zum Grünzug an der Braake durch die neue straßenverkehrliche und fuß-/radläufige Anbindung etwas weiter südlich geschaffen wird.

Die Grundregeln der DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (Erscheinungsdatum Norm: 2014-12) sind bei der gesamten Verkehrs- und Freiraumplanung zu berücksichtigen.

4.3. Ruhender Verkehr

Stellplätze

Die privaten Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder sind sowohl beim Einfamilienhausbau als auch beim Mehrfamilienhausbau gemäß der im Jahr 2022 in Kraft getretenen Stellplatzsatzung der Stadt Brunsbüttel grundsätzlich auf den Grundstücken herzustellen.

Auf der Planzeichnung erfolgt ein Hinweis auf die Stellplatzsatzung, sie ist auf der Homepage der Stadt Brunsbüttel aktuell unter folgendem Link einsehbar:

https://www.stadt.brunsbuettel.de/fileadmin/Stadt_Brunsbuettel/Dateien/Satzungen_und_Verordnungen/Bauwesen_und_Umweltschutz/1770_7475_1.PDF

Öffentliche Parkplätze

Um den Besucherverkehr aufzunehmen, wird an den Haupterschließungsstraßen, der Johanna-Spyri-Straße und dem südlichen Ast des Max-Kruse-Rings (Planstraße A) der ruhende Verkehr in Parkstreifen konzentriert.

Weil die Besucher aber doch gerne direkt dort parken, wo sie zu Besuch sind, werden wie bereits früher geplant, auch in den Ringstraßen (Planstraße B) Parkbuchten mit Längsaufstellung verteilt angeordnet, die Anzahl soll allerdings nicht erhöht werden.

Zusätzlich zu den bisher vorgesehenen Parkstreifen und -buchten an den Straßen werden in der 4. Bebauungsplanänderung im Norden des Plangebiets zwei separate Parkplätze mit je 14 Parkplätzen angeordnet, da bei einer Mehrfamilienhausbebauung mit mehr Fläche zum Parken gerechnet werden muss.

Falls die Zahl der Parkplätze trotzdem nicht ausreicht, ist die Dimensionierung der Planstraße B mit einer 5,50 m breiten Fahrbahn ausreichend, um den darüber hinaus gehenden ruhenden Verkehr aufzunehmen.

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