7. Immissionen
Zum schalltechnischen Planungsaspekt (Sicherung ausreichender Wohnruhe) war in den Jahren 2000 bis 2001 ein Schallgutachten zu den Punkten Straßenverkehrslärmimmissionen und Gewerbelärmimmissionen für den Gesamtbereich des Bebauungsplans Nr. 29 erstellt worden. Für die 2. Bebauungsplanänderung wurde im Oktober 2015 eine neue Schalltechnisches Untersuchung erstellt, die die Ergebnisse des Gutachtens von 2000/2001 hinsichtlich Verkehrsmengenentwicklung und möglichen Veränderungen bei einigen Betrieben aktualisiert und fortgeschrieben hat. Diese hat Bezug auf eine Schalltechnische Untersuchung für den Verkehrslärm der Olof-Palme-Allee vom März 2015 sowie auf eine Verkehrstechnische Untersuchung vom Dezember 2014 genommen, welche neue Verkehrsmengendaten aus 2014 darlegen. Für den Bereich der 3. Bebauungsplanänderung bis zur Sprante wurde die Schalltechnische Untersuchung in 2018 fortgeschrieben. Nun wurde die Schalltechnische Untersuchung anlässlich der 4. Bebauungsplanänderung fortgeführt (s. Anlage 1 der Begründung).
Die schon früher erstellten Gutachten sind auf der Homepage der Stadt Brunsbüttel bei den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 29 „Am Belmer Dorfweg“ – 3. Änderung im vereinfachten Verfahren aktuell unter folgendem Link einsehbar:
https://www.stadt.brunsbuettel.de/bauen/planen/bebauungsplaene
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Sportanlagen Olof-Palme-Allee“ wurde im Jahr 2004 eine Lärmermittlung der geplanten Sportanlagen an der Olof-Palme-Allee erstellt. In dieser Lärmermittlung wurden die durch die Sportanlage verursachten Lärmimmissionen für die vorhandenen und geplanten allgemeinen Wohngebiete (WA), auch für die im südlich angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 „Am Belmer Dorfweg“ ermittelt. Diese ist auf der Homepage der Stadt Brunsbüttel aktuell unter folgendem Link einsehbar:
https://www.stadt.brunsbuettel.de/fileadmin/Stadt_Brunsbuettel/Dateien/Bebauungsplaene/BPlan_42/2004_Laermermittlung_Sportplaetze_BP_42.pdf
Die Emissionsansätze wurden nun in der Schalltechnischen Untersuchung anlässlich der 4. Bebauungsplanänderung unter Berücksichtigung der aktuellen Planung, der zwischenzeitlichen geometrischen Änderungen und des Walls in einem Berechnungsmodell nachgebildet und anhand der novellierten Beurteilungsmaßstäbe neu bewertet.
Zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 77 „Wind to GAS“ wurde Ende 2016 eine gutachterliche Stellungnahme zur Schallimmissionsprognose im Windpark Westerbüttel erstellt, desgleichen eine Schallimmissionsprognose zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 „Repowering Windpark Ohlenbrook am Kirchspielsweg“ im Jahr 2022 als bisher letztem Bebauungsplan zur Aufstellung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Brunsbüttels. In beiden wurden die Gesamtbelastung durch die Schallimmissionen durch Windkraftanlagen und sonstige Gewerbebetriebe nordwestlich der Bundesstraße 5 berechnet und dargestellt. Diese Schallimmissionsprognosen können auch zur Beurteilung der Lärmbelastung des Bebauungsplans Nr. 29 herangezogen werden. Diese Lärmgutachten sind auf der Homepage der Stadt Brunsbüttel aktuell unter folgenden Links einsehbar:
https://www.stadt.brunsbuettel.de/fileadmin/Stadt_Brunsbuettel/Dateien/Bebauungsplaene/BPlan_63/VEP_3.1_Anlage_1_Schallimmissionsprognose_BP_63.pdf
und
https://www.stadt.brunsbuettel.de/fileadmin/Stadt_Brunsbuettel/Dateien/Bebauungsplaene/BPlan_77/VEP_4.1-bp77_Stellungnahme_zur_Schallimmissionsprognose.pdf