Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Nr. 118 - Begründung

5.8. Gestaltungsfestsetzungen

Werbeanlagen sich ansiedelnder Betriebe können in Bezug auf das Ortsbild eine störende Wirkung entfalten und sollen daher hinsichtlich ihrer Qualität und insbesondere baulichen Höhe beschränkt werden. Eine entsprechende Regelung wird im weiteren Verfahren abgestimmt.

Weitere Gestaltungsfestsetzung zu z.B. Einfriedungen oder Fassadengestaltung werden im weiteren Verfahren abgestimmt.

6. Kosten und Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden

Bei Realisierung des Bebauungsplans entstehen Erschließungskosten durch Herstellung der Straßen und öffentlichen Wege, der technischen Infrastruktur sowie der grünordnerischen Maßnahmen.

Die Ordnung des Grund und Bodens ist im Wege der gütlichen Einigung zwischen Grundstückseigentümern und der Stadt Reinbek vorgesehen.

Reinbek, den ………….. 2024

in Zusammenarbeit mit dem Büro

claussen-seggelke stadtplaner und

Andresen Landschaftsplanung