Planungsdokumente: Gemeinde Lunden - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 (Demenzzentrum)

Begründung

9. Maßnahmen zur Ordnung des Grundes und Bodens

Die Flächen befinden sich in der Verfügung des Vorhabenträgers; allgemein gilt:

Soweit sich das zu bebauende Gelände in privatem Eigentum befindet und die jetzigen Grundstücksgrenzen eine Bebauung nach dem vorliegenden Bebauungsplan nicht erlauben, müssen bodenordnende Maßnahmen gemäß §§ 45 ff BauGB, bei Grenzregelungen das Verfahren nach §§ 80 BauGB sowie bei Inanspruchnahme privater Flächen für öffentliche Zwecke das Verfahren nach §§ 85 ff BauGB vorgesehen werden.

Die vorgenannten Maßnahmen und Verfahren sollen jedoch nur dann durchgeführt werden, falls die geplanten Maßnahmen nicht oder nicht zu tragbaren Bedingungen oder nicht rechtzeitig im Wege freier Vereinbarungen durchgeführt werden können.

10. Flächenbilanz

Tabelle 1: Flächenbilanzierung

Bruttobauland%
Sondergebiet – SO - Seniorenwohn- und Pflegeanlage 8.635100
Gesamt8.635100

11. Kosten

Der Gemeinde Lunden entstehen durch die Umsetzung der Planungsinhalte und deren Planung keine Kosten. Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger der Landhaus Seeth Immobilien GmbH & Co. KG. wird ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB geschlossen, der die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt.

Lunden, den

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- Bürgermeister -