8. Kosten/Finanzwirksamkeit
Durch Änderung des Flächennutzungsplanes können der Gemeinde Kosten für die Erarbeitung der Rechtspläne sowie der zugehörigen Fachgutachten entstehen. Eine Kostenübernahme ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geregelt und sichert eine Kostenneutralität gegenüber der Gemeinde.
Die Realisierung der Planung führt zu keinen neuen Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die öffentliche Erschließung oder die Anlage von öffentlichen Grünflächen.
Die Unterhaltungs- und Folgekosten für die öffentlichen Verkehrsfläche der Dorfstraße verbleibt auch nach Umsetzung der Planung bei der Gemeinde Tramm.