Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

4.1. Gewerbegebiet

Die Stadt Reinbek hat den Bedarf für die Neuausweisung von Gewerbegebietsflächen insbesondere für bereits ortsansässige Gewerbebetriebe mit entsprechenden Erweiterungsabsichten erkannt. Die vorhandenen Gewerbestandorte der Stadt haben sich etabliert, sind vollständig bebaut und entwickelt und zeigen eine hohe Auslastung und geringe Fluktuation. Diese Entwicklung deckt sich mit der Gewerbeflächenbedarfsprognose bis zum Jahr 2035 des Regionalmanagement im HanseBelt, die für den Kreis Stormarn einen Bedarf an neu auszuweisenden Gewerbeflächen von rund 96,5 ha (netto) im Zeithorizont bis 2035 ermittelt hatte.

Die Stadt Reinbek hat sich im Rahmen der Mitwirkung am Gewerbeflächenstandortkonzept 2035 (vgl. Kap. 3.2.1) umfänglich mit ihren vorhandenen Gewerbegebieten und Potenzialflächen für Gewerbegebiets-Neuausweisungen befasst. Im Prozess der Erstellung des Konzepts waren die Städte und Gemeinden der Kreise Stormarn angehalten, potenzielle Entwicklungsflächen für Gewerbestandorte zu melden, die dann wiederum auf ihre Eignung überprüft wurden. Im Ergebnis wurden für die weiterreichende Untersuchung von der Stadt Reinbek zwei geeignete Flächen identifiziert:

  1. Haidland: die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets am Senefelder Ring, für die hier die Bauleitplanung betrieben wird, als Gewerbegebiet der Stadt Reinbek mit überörtlicher Bedeutung sowie
  2. Bücksenschinken: ein neuer Gewerbestandort südlich der BAB 24 als interkommunale Gewerbegebietsentwicklung gemeinsam mit der Gemeinde Witzhave als überregionaler Gewerbestandort.

Weitere Standorte kamen für die Stadt Reinbek zum damaligen Zeitpunkt nicht in Betracht.

Im Ergebnis wurde nach Abwägung aller raumbedeutsamer Belange für die Gewerbegebietserweiterung Haidland eine sehr gute Eignung der Fläche als Standort mit überörtlicher Bedeutung durch das Gewerbeflächenstandortkonzept 2035 bestätigt.

Ziele und Anforderungen der Landesplanung werden berücksichtigt, indem sich die Fläche innerhalb des Siedlungsachsenraumes befindet und eine vorhandene Siedlung flächenschonend und nachhaltig erweitert. An die vorhandene Erschließungsinfrastruktur kann angeknüpft werden.

4.2. Photovoltaik-Freiflächenanlage

Derzeit wird für die Stadt Reinbek ein Rahmenkonzept für Solar-Freiflächenanlagen erstellt, um Flächen herauszuarbeiten, auf denen Solar-Freiflächenanlagen in Abwägung mit anderen Belangen verträglich im Stadtgebiet entwickelt werden können, um das Ziel, die erneuerbaren Energien im Sinne der Energiewende zu fördern, umzusetzen. Das Konzept befindet sich noch im Entwurf. Das geplante Sondergebiet für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans stellt im Rahmenplan eine Potenzialfläche mit Abwägungs- und Prüferfordernis aufgrund der hohen bodenfunktionalen Gesamtleistung der Fläche dar. Gleichzeitig wird die Fläche hinsichtlich ihrer Bedeutung als Freifläche als vorbelastete Fläche eingestuft im 500 m Korridor der westlich verlaufenden Hochspannungs-Freilandleitung sowie im 200 m Korridor einer Fläche für Abfallentsorgung (Recyclinghof der AWSH).

Im Ergebnis ist der Standort in der Abwägung der Belange aufgrund der Entwicklungen, die sich mit der Erweiterung des Gewerbegebiets ergeben werden, gut geeignet, um den Ausbau der Solarenergie für die Stadt Reinbek zu ermöglichen. Für diesen Teilbereich des Plangebiets wird ohnehin eine zukünftige Entwicklung zu einem Gewerbestandort ausgeschlossen, um einen aus städtebaulicher und immissionsschützender Sicht erforderlichen Abstand zur Siedlung Schönningstedt östlich des Gewerbegebiets Haidland sicherzustellen. Die mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens entstehende Restfläche zur Sachsenwaldstraße wird aufgrund des kleinen Zuschnitts und des Eigentümerwechsels ohnehin aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen.

4.3. Ergebnis

Die Inanspruchnahme der im baulichen Außenbereich gelegenen, landwirtschaftlich genutzten Flächen ist vorliegend erforderlich, da sich andere Standorte in Zuge einer Alternativenprüfung aufgrund der besonderen Standortanforderungen des hier verfolgten Vorhabens als nicht oder weniger gut geeignet erwiesen haben.

In der Abwägung überwiegt das städtebauliche Ziel der Entwicklung eines Gewerbegebiets zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Reinbek letztlich das Interesse an einer Freihaltung der Fläche von Bebauung bei Beibehaltung der heutigen landwirtschaftlichen Nutzung.