Planungsdokumente: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

3.1.3. Regiokonzept

Das Regiokonzept Hamburg-Bergedorf I Südstormarn I Herzogtum Lauenburg Süd aus dem Jahr 2020 stellt eine inhaltliche und konzeptionelle Grundlage für weitere Entwicklungsprozesse in der Region dar. Dabei werden Siedlungsentwicklungen, Verkehr und Freiräume in einem integrierten Verständnis und grenzübergreifend betrachtet. Zentrale Handlungsempfehlungen in Form von sogenannten „Regionalen Werkzeugen“ sollen zukünftig lokal in Planungen und Konzepten übernommen werden.

Das Regiokonzept besteht aus den vier Kernzielen Steuerung und Abstimmung der Siedlungsentwicklung in der Region, Verbesserung der Alternativen zum MIV, Sicherung und Inwertsetzung der Landschafts- und Grünräume und die Stärkung der lokalen und interkommunalen Zusammenarbeit.

Im Folgenden werden die Werkzeuge aufgeführt, die für das Plangebiet Relevanz entfalten. Ein großer Fokus liegt dabei auf der Untersuchung von Potenzialen zur Stärkung des Nahverkehrssystems durch moderne Mobilitätsangebote:

  • Erweiterung des U/S-Bahn-Netzes Hamburgs,
  • Prüfung einer Stadt-Umland-Bahn bzw.
  • Neue regionale Bus-Typologien und
  • Ausbau der Radregion durch Radschnellweg Oststeinbek – Glinde – Reinbek in Verbindung mit einem
  • Regional abgestimmten Mobilitätshubsystem als Übergabepunkte in ländlichen Räumen in der Nähe der Abfahrten der K 80.

Als landschaftsbezogenes Regionalmanagementsystem wird die Entwicklung eines Regionalparks „Hamburg Ost“ vorgeschlagen, der sowohl die Aspekte einer nachhaltigen Freizeit- und Naherholung, auch im Sinne eines touristischen Belangs, als auch die des Natur- und Landschaftsschutzes vereint.

Unter dem Werkzeug Kooperative Entwicklung regional bedeutsamer Gewerbestandorte wird die interkommunale, grenzübergreifende Entwicklung eines gemeinsamen Wirtschaftsstandort verstanden. Dabei sollen zukunftweisende und zeitgemäße Qualitätsstandards zum Einsatz kommen, wie flächen- und ressourcensparende Standortnutzungen, bauliche und technische Anpassungsfähigkeiten an neue und individuelle Bedürfnisse und ein attraktives und modernes Erscheinungsbild und Standortumfeld mit guter und nachhaltiger Architektur mit Umwelt- und Klimastandards, mit Angeboten für Facharbeitskräfte, einer starken ÖPNV-Anbindung mit neuen Mobilitätssystemen, mit Kinderbetreuung und gastronomischen Angeboten.

Die Konkretisierung der Konzeptideen wird zunächst auf drei regionale Entwicklungsbereiche fokussiert. Das Gewerbegebiet Reinbek/Glinde wird dem Entwicklungsbereich I Billstedt Glinde zugeordnet.

3.2. Umweltbericht

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 2 BauGB ermittelt, beschrieben und bewertet wurden.

4. Standortalternativenprüfung

Die Bauleitplanung soll dem planerischen Grundsatz folgen, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und zusätzliche Flächeninanspruchnahmen zu vermeiden, indem vorrangig Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung ausgeschöpft werden. Zusätzliche Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden (allgemeine Bodenschutzklausel). Ebenfalls sollen landwirtschaftliche, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen nur soweit notwendig für andere Zwecke umgenutzt werden.

Um diesen Anforderungen in der Abwägung gerecht zu werden, wurde geprüft, inwieweit unter Berücksichtigung der Ziele der vorliegenden Bauleitplanung sowie unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungen im Stadtgebiet alternative Standorte zur Umsetzung der Planung vorhanden sind.