3.6. Kampfmittel
Bei einer luftbildtechnischen Auswertung alliierter Kriegsluftbilder und ggf. zusätzlicher historischer Daten konnten durch den Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein innerhalb des Plangebiets keine Zerstörungen durch Abwurfmunition (Bombentrichter) festgestellt werden. Hinweise auf eine militärische Nutzung innerhalb des Plangebiets konnten ebenfalls nicht erlangt werden. Es handelt sich somit um keine Kampfmittelverdachtsfläche, weiterer Handlungsbedarf besteht für die Erschließung der Flächen nicht.
Aufgrund der Kampfhandlungen im Zweiten Weltkrieg kann das Vorhandensein von Kampfmitteln nie gänzlich ausgeschlossen werden. Die Stadt Reinbek zählt zu den Kommunen mit bekannten Bombenabwürfen. In den Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung zur Gewerbegebietserweiterung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen, dass vor dem Beginn von Erdarbeiten Untersuchungen durchzuführen sind, die das Vorhandensein von Bombenblindgängern ausschließen.