Das Plangebiet liegt im Norden der Ortschaft Vogelsang-Grünholz westlich der Landesstraße 26 in der Gemeinde Damp im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
- Flurstück 46/6 und 46/7, Flur 1, Gemarkung Pommerby-Schwastrum, Gemeinde Damp,
- Teile des Flurstücks 38/9, Flur 2, Gemarkung Pommerby-Schwastrum, Gemeinde Damp.
Zudem werden Teile der Flurstücke 30/4 und 30/6, Flur 5, Gemarkung Grünholz und Gemeinde Thumby für eine neue Zufahrt überplant. Für die Gemeinde Thumby wird daher parallel der Bebauungsplan Nr. 2 erarbeitet.
Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch eine Waldfläche und die Kreisstraße 61,
- im Osten durch Wohnhäuser und eine Sukzessionsfläche (Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp),
- im Süden durch die Straße ‚Florianweg‘ sowie die Wohnbebauung der Ortschaft Vogelsang-Grünholz,
- im Westen durch die Landesstraße 26 und die Wohnbebauung der Ortschaft Vogelsang-Grünholz.
Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereichs beträgt in der Gemeinde Damp ca. 4.750 m². Das Gelände fällt nach Nordosten hin ab. Es liegen Geländehöhen zwischen 15 und 20 m über NHN vor.
Die übergeordneten Planungen treffen für das Plangebiet und dessen Umgebung aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege folgende Aussagen:
Der Regionalplan für den Planungsraum III (2000) stellt Damp als Gemeinde mit ergänzender, überörtlicher Versorgungsfunktion in ländlichen Räumen dar. Außerdem befindet sich der Planbereich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz.
In Karte 1 des Landschaftsrahmenplanes (2020) für den neuen Planungsraum II gibt es keine Darstellungen. Dies gilt auch für Karte 2 und Karte 3.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp stellt das Plangebiet im Südwesten als Fläche für die Feuerwehr dar. Die Ausgleichsfläche im Nordosten ist als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Fläche für den Gemeinbedarf ‚Feuerwehr‘ festgesetzt. Ein Teil der Fläche wird als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der nordöstliche Geltungsbereich ist als Verkehrsfläche vorgesehen. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.
Die damit notwendige 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.
Der Landschaftsplan der Gemeinde Damp stellt für den Planbereich die Gebäude im südwestlichen Planbereich dar. Im Entwicklungsteil sind keine weiteren Darstellung enthalten.