4 Naturschutzfachliche Einordnung
Der Planbereich wird bereits teilweise als Standort der Feuerwehr genutzt. Der südwestliche Geltungsbereich ist dafür durch Gebäude und Stellflächen versiegelt. Das Gebäude östlich der bisherigen Feuerwache wird für das neue Feuerwehrgerätehaus überplant. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus soll als Werkhof erhalten bleiben. Nördlich des Feuerwehrgerätehauses ist, zum Teil in der Gemeinde Thumby, eine Zufahrt geplant. Der südwestliche Geltungsbereich ist aufgrund der Vorbelastungen und der intensiven anthropogenen Nutzung als Fläche mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten.
Die Ausgleichsfläche im nordöstlichen Geltungsbereich, auf der Stellplätze geplant sind, ist als Sukzessionsfläche und Lebensraum heimischer Brutvögel mit einer besonderen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten. Sie ist daher im Zuge der Planung besonders zu berücksichtigen. Mögliche Standortalternativen für die Stellplätze sind im Vorwege geprüft worden. Es kommt jedoch nur die Planfläche in Betracht.
Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichtes wird eine Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) innerhalb des Planbereichs und auf den angrenzenden Flächen durchgeführt. Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 21 LNatSchG sind nicht bekannt.
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch die im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Bebauung für die örtliche Feuerwehr und die Versiegelungen bisher unversiegelter Flächen zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist die Rodung von einzelnen Gehölzen nicht zu vermeiden. Des Weiteren wird das Landschaftsbild am nördlichen Ortsrand der Ortschaft Vogelsang-Grünholz verändert. Die Eingriffe werden im Umweltbericht ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.
Ein Teil des Geltungsbereiches dient als Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp für Eingriffe im Ostseebad Damp. Der überplante Teil der Ausgleichsfläche wird aufgrund des bestehenden öffentlichen Interesses an einem bedarfsgerechten Feuerwehrstandort umgewidmet und an einem anderen Standort ersetzt. Dies wird ebenfalls im Umweltbericht dargestellt. Gemäß des Vermerks vom 22.01.2020 stellt die Untere Naturschutzbehörde Rendsburg-Eckernförde eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Fläche in Aussicht. Weiterhin sind zur Umgestaltung der Ausgleichsfläche gem. § 9 Abs. 2 LNatSchG die überplanten Gehölze (überwiegend junge Eschen) innerhalb der Ausgleichsfläche zu verlegen.
Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000 Gebiet liegt nördlich in einer Entfernung von ca. 1,8 km (FFH 1425-301 „Karlsburger Holz“). Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieses FFH-Gebietes sind aufgrund der Wirkfaktoren des Vorhabens (Bodenversiegelung, Veränderung des Landschaftsbildes), der kleinflächigen Planung und der Entfernung nicht zu erwarten. Eine Natura 2000-Vorprüfung wird damit nicht notwendig.
Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind von der Planung entsprechend der Darstellungen des Landwirtschafts- und Umweltatlasses (siehe oben) nicht betroffen. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Nördlich des bestehenden Feuerwehrhauses befindet sich eine Waldfläche (siehe nachfolgende Darstellung aus dem Landwirtschafts- und Umweltatlas). Diese ist nach Landeswaldgesetz geschützt. Mit der aktuell vorhandenen Bebauung wird der Waldabstand von 30 m (§ 24 Landeswaldgesetz) bereits unterschritten. Die im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 19 festgesetzten Baugrenzen orientieren sich am Bestand, weshalb keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Der Waldabstand wird nachrichtlich mit in die Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Zusätzlich soll nördlich der neu entstehenden Zufahrt, die teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Thumby liegt, ein Wall oder Zaun errichtet werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Materialablagerungen im Wald.