3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Bauweise
Im Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, was dem Charakter der gewollten Nutzung entspricht.
Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze festgesetzt und soll einen weitgehenden Spielraum bei der Gebäudeplatzierung einräumen. Sie ist deswegen nicht als vorhabenbezogenes Baufenster, sondern großflächig mit Abmessungen von max. 50 m x 65 m ausgebildet, um alle geplanten Baukörper unterzubringen. Die Baugrenze hält die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen und Knicks ein.