3.7.2 Immissionen durch Gewerbelärm
Unmittelbar östlich angrenzend an den Plangeltungsbereich befindet sich das Betriebsgelände der HaGe Dörphof für den Umschlag bzw. die Lagerung von Getreide und Düngemitteln. Durch die DEKRA Automobil GmbH aus Hamburg wurde im März 2021 eine schalltechnische Stellungnahme zu den Geräuschimmissionen des Gewerbebetriebs HaGe Nord im Rahmen der Bauleitplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Dörphof erstellt.
Die Stellungnahme kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
"Der Immissionsrichtwert der TA Lärm (≙ Orientierungswert der DIN 18005-1, Beiblatt 1) für Mischgebiete von IRWT = 60 dB(A) wird im Bereich der geplanten Baugrenze für den Regelfall wie auch für den Maximalfall unterschritten. Die Nutzungen der Hage Nord stellen die maßgeblichen Geräuschimmissionen dar, so dass auch in Summe durch weiter entfernt befindliche gewerbliche Nutzungen (bspw. Windkraft-Vorranggebiet) keine Richtwertüberschreitung zu erwarten ist.
Für den Regelfall („11. Lautester Tag“) wird auch der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von IRWT = 55 dB(A) im Bereich der Baugrenze unterschritten. Dies gilt auch für den überwiegenden Teil der Außenspielbereiche. Ein besonderes Erfordernis für Schallschutzmaßnahmen ist daher nicht abzuleiten.
Für den Maximalfall kann der vorgenannte Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete im Bereich der östlichen Baugrenzen wie auch auf den östlichen Außenspielbereichen überschritten werden. Es ist zu empfehlen, auf den östlichen Außenspielflächen keine besonders sensiblen Nutzungen (bspw. feste Spielbereiche der Kleinkindgruppe) anzuordnen sondern eine freie Nutzung (bspw. als „Laufwiese“) anzustreben. Für den besonders betroffenen südöstlichen Planbereich ist ohnehin eine nicht schutzbedürftige Pkw-Stellplatzanlage vorgesehen.
Legt man im Bereich der südlichen Außenfläche der HaGe Nord einen Maximalpegel von LWA,max = 120 dB(A) für kurzzeitige Geräuschspitzen zugrunde, werden im Bereich der Baugrenze der KiTa die in Frage kommenden zulässigen Werte für Mischgebiete wie auch allgemeine Wohngebiete deutlich unterschritten (vgl. Anhang 3 [der Stellungnahme])."