2.1.7 Schutzgut Landschaft
Das Landschaftsbild in der Gemeinde Busdorf ist außerhalb der bebauten Ortschaft von flächigen naturnahen Bereichen in einer hügeligen Landschaft geprägt. Im östlichen Gemeindegebiet wechselt sich Wald mit häufig extensiv gepflegtem Grünland und feuchten Niederungsbereichen ab. Knickstrukturen mit zum Teil mächtigen Überhältern gliedern die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Im Norden erstreckt sich die Schlei als Ostseearm. Östlich und südlich des Plangebietes bilden das Haddebyer Noor als seeartige Wasserfläche und das Danewerk als archäologisch bedeutsamer Grenzwall weitere markante Landschaftsstrukturen.
Vorbelastungen bestehen durch die Bundesstraßen 76 und 77, die zum Teil zu einer Zerschneidung der Landschaft führen.
Das Plangebiet fügt sich aktuell in die naturnahen Flächen östlich der Ortschaft und südlich der Schlei ein. Gehölzstrukturen im Norden und Westen sowie der südlich gelegene Wald fassen das Plangebiet sorgen bereits für eine gute Eingrünung und mindern die Einsehbarkeit des Plangebietes. Aufgrund der fehlenden Gehölzstrukturen im östlichen Plangebiet ist die Wiese bislang im Wesentlichen von der Kreisstraße aus einsehbar. Vorbelastungen bestehen durch die nördlich verlaufende Bundesstraße 76 sowie die östlich gelegenen Parkplätze des Wikinger Museums Haithabu.
Aufgrund der bisherigen Nutzungen weist die Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung auf. In den Sommermonaten wird die Fläche bereits temporär als Ausweichparkplatz durch das südöstlich gelegene Museum genutzt und dient so sekundär der Erholungsnutzung.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Langfristig würde die Fläche verbuschen, sich zu Wald entwickeln und sich in die vorhandenen Gehölzstrukturen einfügen. Diese Veränderung des Landschaftsbildes würde sukzessive erfolgen.
Auswirkungen der Planung
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Eine Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet wird entsprechend der Stellungnahme der zuständigen UNB aktuell nicht notwendig. Der Schutz des Landschaftsbildes ist daher besonders zu berücksichtigen.
Mit der Planung wird die zeitweise Nutzung der Wiese als Parkplatz planungsrechtlich gesichert. Versiegelungen sind nicht vorgesehen. Hochbauliche Anlagen, die eine gewisse Fernwirkung aufweisen, werden nicht entstehen. Optische Veränderungen werden nur temporär durch die künftige Nutzung als Parkplatz verursacht. Diese Veränderungen werden aufgrund der zu erhaltenden Grünstrukturen am Rand der Fläche und den gleichartigen Nutzungen im Nahbereich keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild verursachen.
Als zeitweise nutzbarer Parkplatz wird das Plangebiet weiterhin eine sekundäre Bedeutung für die Erholungseignung aufweisen. Neben Besuchern des Museums werden voraussichtlich auch Wanderer und Radfahrer das Plangebiet als Ausgangspunkt für Ausflüge um das Haddebyer bzw. Selker Noor und zum UNESCO-Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk nutzen. Die Nutzung wird sich im Wesentlichen auf die touristisch hoch frequentierten Sommermonate beschränken.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da keine dauerhafte oder weithin sichtbare Veränderung des Plangebietes vorgenommen wird. Eine Einbindung erfolgt durch die vorhandenen Gehölze.