Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Das Landschaftsbild in der Gemeinde Busdorf ist außerhalb der bebauten Ortschaft von flächigen naturnahen Bereichen in einer hügeligen Landschaft geprägt. Im östlichen Gemeindegebiet wechselt sich Wald mit häufig extensiv gepflegtem Grünland und feuchten Niederungsbereichen ab. Knickstrukturen mit zum Teil mächtigen Überhältern gliedern die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Im Norden erstreckt sich die Schlei als Ostseearm. Östlich und südlich des Plangebietes bilden das Haddebyer Noor als seeartige Wasserfläche und das Danewerk als archäologisch bedeutsamer Grenzwall weitere markante Landschaftsstrukturen.

Vorbelastungen bestehen durch die Bundesstraßen 76 und 77, die zum Teil zu einer Zerschneidung der Landschaft führen.

Das Plangebiet fügt sich aktuell in die naturnahen Flächen östlich der Ortschaft und südlich der Schlei ein. Gehölzstrukturen im Norden und Westen sowie der südlich gelegene Wald fassen das Plangebiet sorgen bereits für eine gute Eingrünung und mindern die Einsehbarkeit des Plangebietes. Aufgrund der fehlenden Gehölzstrukturen im östlichen Plangebiet ist die Wiese bislang im Wesentlichen von der Kreisstraße aus einsehbar. Vorbelastungen bestehen durch die nördlich verlaufende Bundesstraße 76 sowie die östlich gelegenen Parkplätze des Wikinger Museums Haithabu.

Aufgrund der bisherigen Nutzungen weist die Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung auf. In den Sommermonaten wird die Fläche bereits temporär als Ausweichparkplatz durch das südöstlich gelegene Museum genutzt und dient so sekundär der Erholungsnutzung.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Langfristig würde die Fläche verbuschen, sich zu Wald entwickeln und sich in die vorhandenen Gehölzstrukturen einfügen. Diese Veränderung des Landschaftsbildes würde sukzessive erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Eine Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet wird entsprechend der Stellungnahme der zuständigen UNB aktuell nicht notwendig. Der Schutz des Landschaftsbildes ist daher besonders zu berücksichtigen.

Mit der Planung wird die zeitweise Nutzung der Wiese als Parkplatz planungsrechtlich gesichert. Versiegelungen sind nicht vorgesehen. Hochbauliche Anlagen, die eine gewisse Fernwirkung aufweisen, werden nicht entstehen. Optische Veränderungen werden nur temporär durch die künftige Nutzung als Parkplatz verursacht. Diese Veränderungen werden aufgrund der zu erhaltenden Grünstrukturen am Rand der Fläche und den gleichartigen Nutzungen im Nahbereich keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild verursachen.

Als zeitweise nutzbarer Parkplatz wird das Plangebiet weiterhin eine sekundäre Bedeutung für die Erholungseignung aufweisen. Neben Besuchern des Museums werden voraussichtlich auch Wanderer und Radfahrer das Plangebiet als Ausgangspunkt für Ausflüge um das Haddebyer bzw. Selker Noor und zum UNESCO-Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk nutzen. Die Nutzung wird sich im Wesentlichen auf die touristisch hoch frequentierten Sommermonate beschränken.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten, da keine dauerhafte oder weithin sichtbare Veränderung des Plangebietes vorgenommen wird. Eine Einbindung erfolgt durch die vorhandenen Gehölze.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Archäologische Denkmale sind auf den Planbereichsflächen entsprechend der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes (ALSH) vom 30.05.2022 nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich jedoch in der Pufferzone des UNESCO-Weltkulturerbes Haithabu und Danewerk sowie in einem archäologischen Interessengebiet, weswegen der Denkmalschutz besonders zu berücksichtigen ist.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Durch die veränderten Darstellungen des Flächennutzungsplanes und die zeitweise Nutzung der Wiese als Ausweichparkplatz ergeben sich keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes. Folgende Auflagen sind im Zusammenhang mit der Parkplatzausweisung durch das zuständige ALSH mitgeteilt worden und zu berücksichtigen:

  • Jede geplante Maßnahme auf dem überplanten Gelände ist mit dem Archäologischen Landesamt frühzeitig vorab abzustimmen.
  • Archäologische Untersuchungen gem. § 14 DSchG sind durchzuführen.

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird weiterhin der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter werden nicht beeinträchtigt.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe sind trotz der Nähe zur Welterbestätte mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Im Zusammenhang mit der Planung sind Voruntersuchungen auf der Fläche durchzuführen.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

UmweltbelangeMensch
ABTiere + PflanzenFlächeBodenWasserKlima/LuftLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Tiere + Pflanzen
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima/Luft-
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhaben-gebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.