2.1.4 Schutzgut Boden
Derzeitiger Zustand
Die Gemeinde Busdorf befindet sich in der Endmoränenlandschaft an der Schlei. Diese entstand während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) durch das Zusammenschieben von Lehm und Mergel. Der Untergrund besteht hier vor allem aus eizeitlichem Geschiebemergel (-lehm), lehmigen Sand oder Sand. Die geologische Karte im Umweltportal SH stellt für das Plangebiet glazigene Ablagerungen (Geschiebesand) dar. Naturräumlich ist das Gemeindegebiet dem Östlichen Hügelland zuzuordnen.
Die Bodenübersichtskarte im Maßstab 1 : 250.000 nennt für das Plangebiet Braunerde-Podsol als Leitbodentyp. Als vorherrschende Bodenart ist Sand zu erwarten.
Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden gering und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben. Die Böden des Plangebiets sind typisch für das Östliche Hügelland und in der Region flächig verteilt. Seltene Böden sind nicht vorhanden.
Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) zählt die Gemeinde Busdorf nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Dennoch können Zufallsfunde nicht endgültig ausgeschlossen werden.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Relief in der Gemeinde Busdorf und im Umfeld des Plangebietes ist bewegt. Im südlichen Plangebiet liegt die Geländehöhe bei ca. 7 m über NHN. Nach Nordwesten fällt das Gelände auf ca. 3 m über NHN ab. Unmittelbar westlich außerhalb des Plangebietes befindet sich eine Niederung. Hier fällt das Gelände stark auf ca. 1 m über NHN ab.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Veränderungen in der Bodenstruktur würden nicht erfolgen.
Auswirkungen der Planung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Fläche eine zeitliche begrenzte, nachrangige Zusatznutzung als Parkplatz. Versiegelungen oder künstliche Befestigungen der Fläche sind nicht vorgesehen.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Versiegelungen oder Befestigungen sind im Plangebiet nicht vorgesehen.