Planungsdokumente: 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Busdorf "Parkplatz am Wikinger-Museum in Haddeby" für das Gebiet nördlich des Kirchenweges und westlich der Zufahrt zum Wikinger-Museum

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die Gemeinde Busdorf befindet sich in der Endmoränenlandschaft an der Schlei. Diese entstand während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) durch das Zusammenschieben von Lehm und Mergel. Der Untergrund besteht hier vor allem aus eizeitlichem Geschiebemergel (-lehm), lehmigen Sand oder Sand. Die geologische Karte im Umweltportal SH stellt für das Plangebiet glazigene Ablagerungen (Geschiebesand) dar. Naturräumlich ist das Gemeindegebiet dem Östlichen Hügelland zuzuordnen.

Die Bodenübersichtskarte im Maßstab 1 : 250.000 nennt für das Plangebiet Braunerde-Podsol als Leitbodentyp. Als vorherrschende Bodenart ist Sand zu erwarten.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden gering und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben. Die Böden des Plangebiets sind typisch für das Östliche Hügelland und in der Region flächig verteilt. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) zählt die Gemeinde Busdorf nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Dennoch können Zufallsfunde nicht endgültig ausgeschlossen werden.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Relief in der Gemeinde Busdorf und im Umfeld des Plangebietes ist bewegt. Im südlichen Plangebiet liegt die Geländehöhe bei ca. 7 m über NHN. Nach Nordwesten fällt das Gelände auf ca. 3 m über NHN ab. Unmittelbar westlich außerhalb des Plangebietes befindet sich eine Niederung. Hier fällt das Gelände stark auf ca. 1 m über NHN ab.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Veränderungen in der Bodenstruktur würden nicht erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Fläche eine zeitliche begrenzte, nachrangige Zusatznutzung als Parkplatz. Versiegelungen oder künstliche Befestigungen der Fläche sind nicht vorgesehen.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Versiegelungen oder Befestigungen sind im Plangebiet nicht vorgesehen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer liegen im Plangebiet nicht vor. An der östlichen Grenze Plangebietes verläuft straßenbegleitend ein Entwässerungsgraben entlang der Kreisstraße. Dieser führt jedoch nur temporär Wasser.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet mit seinen sandigen Böden hoch. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Mit zunehmender Vegetationsdichte würde sich die Verdunstungsrate voraussichtlich erhöhen und die Versickerungsrate bzw. der Oberflächenabfluss verringern.

Auswirkungen der Planung

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Fläche eine zeitliche begrenzte, nachrangige Zusatznutzung als Parkplatz. Eine Versiegelung oder Befestigung ist nicht vorgesehen, sodass keine Erhöhung des Oberflächenabflusses zu erwarten ist. Auf dem sandigen Boden kann das anfallende Niederschlagswasser weiterhin versickern, weswegen auch keine Veränderungen des Grundwassers erfolgt.

Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten. Eine Versiegelung der Fläche ist nicht vorgesehen, weswegen sich auch keine Veränderungen des Oberflächenabflusses und der Versickerung ergeben.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Busdorf herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt gemäß Deutschem Wetterdienst bei ca. 8,3 °C. Der Jahresniederschlag liegt im Mittel bei 880 mm/Jahr (DWD o.J.)

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche voraussichtlich nicht umgewidmet werden und müsste als Ausgleichsfläche der natürlichen Sukzession überlassen werden. Veränderungen des Kleinklimas würden mit zunehmender Vegetationsdichte eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Grundlage für die nachrangige Nutzung der Wiese als Ausweichparkplatz. Eine Versiegelung oder Befestigung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorgesehen, sodass die vorgefundene Grünlandvegetation im Wesentlichen erhalten bleibt. Hierdurch ergibt sich keine Änderung des Kleinklimas.

Durch die zeitweise Nutzung als Parkplatz kann es temporär zu einer Erhöhung der Ziel- und Quellverkehrs im Plangebiet kommen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum nicht zu rechnen. Eine zusätzliche regulierende Wirkung wird durch den häufig vorkommenden Wind und dem damit verbundenen Luftaustausch erzielt.

Aufgrund der vorgesehenen Maßnahme, der klimatischen Bedingungen und dem stetigen Luftmassenaustausch durch westliche und südliche Winde ist die Erheblichkeit für das Schutzgut Klima/Luft als gering einzustufen. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.