Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 wird im Normalverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. l S.3635) und
Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.
Grundsatzbeschluss
Die Gemeindevertretung Schulendorf hat am 02. September 2021 den Beschluss gefasst, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Form eines Solarparks auf zusammenhängenden Flächen im Gemeindegebiet grundsätzlich zu unterstützen.
Planungsanzeige
In einem Schreiben vom 10. Dezember 2021 hat die Gemeinde Schulendorf die Planungsabsichten der Landesplanungsbehörde mitgeteilt und darum gebeten zu prüfen, ob die Planungsabsichten den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen bzw. die zu beachtenden Erfordernisse der Raumordnung mitzuteilen. Die Kreisverwaltung des Kreises Herzogtum Lauenburg wurde im Verfahren beteiligt.
Laut Mitteilung des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 14. Januar 2022 und der Landesplanungsbehörde vom 14. Februar 2022 seien die vorgelegten Unterlagen noch nicht hinreichend aussagekräftig, um eine konkrete Beurteilung der Flächen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage vorzunehmen. Daher sei eine Konkretisierung und erneute Vorlage erforderlich. Grundlegende Bedenken wurden indes nicht angemeldet.
Aufstellungsbeschluss
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Photovoltaikanlagen“ – Gebiet „Teilweise nördlich der Franzhagener Str. (K52), Flurstücke 32, 33/1 der Flur 3, Gemarkung Franzhagen“ – ist am 30. Juni 2022 von der Gemeindevertretung Schulendorf gefasst worden.
Rechtsgrundlagen