Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

In der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2021 befindet sich die Gemeinde Tramm innerhalb des „Ländlichen Raumes“ sowie innerhalb des 10 km Radius um das Mittelzentrum Mölln. Zudem liegt die Gemeinde an der Landesentwicklungsachse entlang der Bundesautobahn A24.

Die ländlichen Räume sollen als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, sollen den örtlichen Bedarf decken. Dort können im Zeitraum 2022 bis 2036 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31. Dezember 2020 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10 Prozent gebaut werden (wohnbaulicher Entwicklungsrahmen). Es ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen.

Wohneinheiten, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen, in Wohnheimen und durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, werden nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet

Der Wohnungsbestand der Gemeinde Tramm lag nach aktuellem Kenntnisstand am 31. Dezember 2020 bei 167 Wohneinheiten. Demnach liegt der aktuelle wohnbauliche Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2036 bei bis zu 17 neuen Wohneinheiten.

Abb. 1: Auszug aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (Fortschreibung 2021)

Innenentwicklungspotenziale/Baulückenkataster

Gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sind dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen die (planungsrechtlich) bestehenden Baupotenziale abzuziehen. Um aufzuzeigen, welche Flächen derzeit noch unbebaut sind und sich für eine Nachverdichtung eignen, wurde im Rahmen der Bauleitplanaufstellung ein Baulückenkartierung erarbeitet1.

Abb. 2: Baulückenkataster der Gemeinde Tramm (PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH)

Hinweis:

Die vorgezeigte Abbildung dient zunächst nur der Übersicht. Im Konkreten sei auf die Plandarstellungen des Baulückenkatasters verwiesen.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zunächst unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücksteile im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne oder sonstiger Satzungen sowie Baulücken im baulichen Zusammenhang gemäß § 34 BauGB aufgenommen.

Hierauf basierend wurden die bestehenden Rahmenbedingungen, welche die Bebaubarkeit einschränken könnten, analysiert und bewertet. So stehen beispielsweise potenzielle Baulücken aufgrund der angrenzenden emissionsrelevanten Nutzungen, übergeordneter Grünzäsuren oder den erforderlichen Waldabständen nicht für eine Bebauung zur Verfügung.

Im Ergebnis des Baulückenkatasters stehen der Gemeinde derzeit vier potenziell bebaubare Baulücke zur Verfügung, welche dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Landesentwicklungsplan gegenzurechnen sind. Hierbei ist zu bedenken, dass für eine Baulücke (Nr. 6) ggf. durch die angrenzende emissionsrelevante landwirtschaftliche Nutzung (Tierhaltung) eine wohnbauliche Nutzung nur eingeschränkt umsetzbar ist. Demnach verbleibt ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von bis zu 13 (bzw. 14) Wohneinheiten bis 2036.

Unter Berücksichtigung der Plangebietsgröße sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 bis zu 3 neue Wohneinheiten entwickelt werden (7 abzüglich der 4 Bestandwohneinheiten). Es verbleibt somit ein wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von bis zu 10 (bzw. 11) Wohneinheiten bis 2036. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen wird demnach eingehalten.

2.2. Regionalplan

Das Plangebiet liegt innerhalb des Regionalplanes Schleswig-Holstein Süd (Planungsraum I) aus 1998. Gemäß Regionalplan liegt das Gebiet innerhalb des Ländlichen Raumes. Weitergehende Aussagen sind nicht enthalten.

2.3. NATURA 2000-Gebiete

Der Plangeltungsbereich liegt in keinem und grenzt an kein NATURA 2000-Gebiet.

Das nächstgelegene Schutzgebiet ist das westlich der Ortslage Tramm befindliche Naturschutzgebiet FFH-Gebiet DE-2429-304 „Kiefholz“ in einer Entfernung von > 1 km. In einer Entfernung von > 1,6 km befindet sich zudem das FFH-Gebiet DE-2429-353 „Kleinstmoore bei Hornbek“.

Das nächstgelegene EU-Vogelschutzgebiet ist das DE-2328-491 „Waldgebiete in Lauenburg“ in einer Entfernung von > 4,5 km.

Die geplante Entwicklung eines kleinteiligen Wohngebietes hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der FFH-Gebiete und des EU-Vogelschutzgebietes. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Gebiete sowie der Arten ist durch die geplanten Veränderungen der Habitatausstattung im Plangeltungsbereich nicht ableitbar. Denkbare Fernwirkungen durch den Bau von Wohngebäuden und dem Verkehr treten auf die Distanz von > 1 km und den bestehenden baulichen Nutzungen in der Umgebung nicht in Erscheinung.