2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Das Landschaftsbild der Gemeinde Güby ist durch ein stark kuppiertes Gelände und wechselnde Biotopstrukturen geprägt. Im nordöstlichen Gemeindegebiet dominieren weitgehend zusammenhängende Waldflächen sowie die Schlei das Landschaftsbild. Vereinzelt sind Grünlandflächen eingestreut. Das übrige Gemeindegebiet ist landwirtschaftlich als Acker bzw. Grünland genutzt. Überwiegend gehölz- und strukturreiche Knicks sorgen für eine Unterteilung der Agrarlandschaft. Für eine Zerschneidung der Landschaft sorgt die B 76, die das nördliche Gemeindegebiet quert. Eine weitere Vorbelastung besteht durch einen Sendemast, der sich im Nahbereich der Bundesstraße und der Ortschaft Güby befindet und eine gewisse Fernwirkung aufweist.
Die Ortschaft Güby liegt unmittelbar nördlich der B 76 und ist dörflich geprägt. Ehemalige Hofstellen wechseln sich vornehmlich mit Einzelhausbebauung unterschiedlichen Alters ab. Die Ortschaft hat sich bandartig entlang mehrerer Straßen entwickelt und weist keinen geschlossenen Siedlungscharakter auf.
Der Planbereich selbst ist durch die vorhandenen Knickstrukturen bislang kaum einsehbar und gut eingebunden. Eine Einsehbarkeit besteht derzeit nur aus nordwestlicher Richtung.
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Hüttener Vorland“ (Verordnung vom 08.06.2000) verläuft ca. 340 m südöstlich.
Der Planbereich selbst hat für die Erholung im Gemeindegebiet aufgrund der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung. Unmittelbar nördlich und westlich angrenzend befindet sich der Golfplatz Güby. Wander- oder Radwege mit besonderer Bedeutung verlaufen nicht entlang des Plangebietes.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Umnutzung der Planung würden die Plangebietsflächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Die Knicks würden erhalten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Das Landschaftsbild bliebe unverändert.
Auswirkungen der Planung
Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Landschaftsbildes im Südwesten der Ortschaft Güby verursachen und den Rand des dicht besiedelten Ortsteils weiter in die offene Landschaft verschieben. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.
Zum Schutz des Landschaftsbildes können in der verbindlichen Bauleitplanung Festsetzungen getroffen werden. Der parallel aufgestellte Bebauungsplan lässt innerhalb des Plangebietes nur eingeschossige Gebäude mit einer maximalen Firsthöhe von 9,00 m zu. Damit zielt die Gemeinde auf eine harmonische Einbindung der neuen Bebauung in das vorhandene Orts- und Landschaftsbild ab. Zudem wird durch die Höhenbeschränkung die Fernwirkung der neuen Wohngebäude gemindert. Ebenso werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan Maßnahmen zur Eingrünung des Planbereichs festgesetzt.
Durch die geplante Wohnbebauung sind Auswirkungen mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch Maßnahmen innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung gemindert.