2.1.4 Schutzgut Boden
Derzeitiger Zustand
Die heute anzutreffende Landschaftsform im Siedlungsbereich von Güby hat gemäß den geologischen Karten des Landwirtschafts- und Umweltatlasses ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Der Untergrund besteht im Plangebiet aus glazigenen Ablagerungen (Geschiebelehm, -mergel) der Weichsel-Eiszeit. Naturräumlich ist die Gemeinde Güby dem östlichen Hügelland zuzuordnen.
Die Bodenkarte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses im Maßstab 1 : 25.000 nennt für den südlichen Planbereich Parabraunerde und für den nördlichen Planbereich Pseudogley - Parabraunerde als Bodentyp. Als Bodenartenschichtung ist im Plangebiet Lehmsand über Lehm zu erwarten. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist abhängig von den anzutreffenden Bodenarten und aufgrund der zu erwartenden lehmigen Böden als hoch einzustufen. Die Grundwasserneubildung ist dagegen als gering einzustufen. Die Böden des Planbereiches sind typisch für die Schleiregion und großflächig verbreitet. Archivböden sind nicht bekannt.
Innerhalb des Plangeltungsbereiches befinden sich nach Auskunft der Unteren Bodenschutzbehöre (Schreiben vom 03.05.2024) nach heutigem Kenntnisstand (Stand 04/2024) keine Altablagerungen und keine Altstandorte.
Das Gelände steigt von Norden am Borgwedeler Weg mit Höhen um 38 m über NHN in Richtung Süden auf Höhen um 44 m über NHN an.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiter als Grünland landwirtschaftlich genutzt. Für ein neues Wohngebiet würde an anderer Stelle eine Versiegelung erfolgen.
Auswirkung der Planung
Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:
- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.
Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 - Schutz des humosen Oberbodens und § 34 Abs. 1 Satz 2 - Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, §§ 6-8), des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG, u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Versiegelung
Versiegelt werden Flächen auf den Baugrundstücken (durch Gebäude, Zufahrten, Stellplätze u.Ä.) sowie für Nebenanlagen auf den Grundstücken. Hinzu kommen Versiegelungen für Verkehrsflächen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan wurden maximal möglichen Versiegelungen von ca. 0,51 ha ermittelt.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit einzustufen. Die überplanten Flächen werden bislang landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.