Planungsdokumente: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich westlich des Borgwedeler Weges und nördlich des Heiderader Weges

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform im Siedlungsbereich von Güby hat gemäß den geologischen Karten des Landwirtschafts- und Umweltatlasses ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Der Untergrund besteht im Plangebiet aus glazigenen Ablagerungen (Geschiebelehm, -mergel) der Weichsel-Eiszeit. Naturräumlich ist die Gemeinde Güby dem östlichen Hügelland zuzuordnen.

Die Bodenkarte des Landwirtschafts- und Umweltatlasses im Maßstab 1 : 25.000 nennt für den südlichen Planbereich Parabraunerde und für den nördlichen Planbereich Pseudogley - Parabraunerde als Bodentyp. Als Bodenartenschichtung ist im Plangebiet Lehmsand über Lehm zu erwarten. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist abhängig von den anzutreffenden Bodenarten und aufgrund der zu erwartenden lehmigen Böden als hoch einzustufen. Die Grundwasserneubildung ist dagegen als gering einzustufen. Die Böden des Planbereiches sind typisch für die Schleiregion und großflächig verbreitet. Archivböden sind nicht bekannt.

Innerhalb des Plangeltungsbereiches befinden sich nach Auskunft der Unteren Bodenschutzbehöre (Schreiben vom 03.05.2024) nach heutigem Kenntnisstand (Stand 04/2024) keine Altablagerungen und keine Altstandorte.

Das Gelände steigt von Norden am Borgwedeler Weg mit Höhen um 38 m über NHN in Richtung Süden auf Höhen um 44 m über NHN an.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiter als Grünland landwirtschaftlich genutzt. Für ein neues Wohngebiet würde an anderer Stelle eine Versiegelung erfolgen.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 - Schutz des humosen Oberbodens und § 34 Abs. 1 Satz 2 - Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, §§ 6-8), des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG, u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Versiegelung

Versiegelt werden Flächen auf den Baugrundstücken (durch Gebäude, Zufahrten, Stellplätze u.Ä.) sowie für Nebenanlagen auf den Grundstücken. Hinzu kommen Versiegelungen für Verkehrsflächen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan wurden maximal möglichen Versiegelungen von ca. 0,51 ha ermittelt.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung mit einer hohen Erheblichkeit einzustufen. Die überplanten Flächen werden bislang landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer liegen im Planbereich nicht vor. Außerhalb der nördlichen Plangebietsgrenze verläuft das verrohrte Verbandsgewässer "X" des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der lehmigen Böden insgesamt als gering zu bewerten. Konkrete Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet jedoch nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Aufgrund der Bodengegebenheiten wäre weiterhin mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen.

Auswirkung der Planung

Das verrohrte Verbandsgewässer "X“ verläuft mit ausreichendem Abstand von der Plangebietsgrenze, sodass der gemäß Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby einzuhaltende Schutzstreifen von 6 m nicht in das Plangebiet hineinreicht. Eine Berücksichtigung erfolgt aus diesem Grund nicht.

Das auf den privaten Grundstücken und den Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der relativ undurchlässigen Bodenschichten nicht vor Ort versickert werden. Im Rahmen des Planverfahrens wurde vom Ing.-Büro Meyer aus Eckernförde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 (Stand: 08.10.2024) durchgeführt. Der Bewertung ist zu entnehmen, dass der Wasserhaushalt aufgrund der Änderung des Abflusses extrem geschädigt wird und der anstehende Baugrund eine Versickerung großer Einzugsgebiete nicht zulässt.

Es wurde vom Ing.-Büro Meyer ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend des Erlasses A-RW 1 erstellt. Es ist vorgesehen, das auf der längs- sowie quergeneigten, gepflasterten öffentlichen Erschließungsstraße anfallende Niederschlagswasser einer seitlich angeordneten Entwässerungsrinne mit Regeneinläufen zuzuführen. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird ebenfalls dem RW-Sammler zugeführt und in einen vorhandenen Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby eingeleitet. Da aufgrund der vorhandenen Auslastung des Verbandsvorfluters eine Einleitmengenbegrenzung in das bestehende Netz von 5 l/s zu berücksichtigen ist, erfolgt eine Rückhaltung des Niederschlagwassers in einem Regenrückhaltebecken. Das Regenrückhaltebecken befindet sich im nördlichen Plangebiet und wurde ausreichend groß bemessen.

Aufgrund des Aufenthalts des Regenwassers im Regenrückhaltebecken bei Niederschlag entsteht eine erhöhte Verdunstungswirkung.

Zudem werden im Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Güby weitergehende Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt berücksichtigt.

Die Knicks werden als Grünstrukturen weitestgehend erhalten, sodass ihre Vegetation weiterhin positive Auswirkungen auf die Verdunstungsrate haben wird. Zusätzlich ist zur Durchgrünung und Förderung der Verdunstungsrate die Anlage eines bepflanzten Walls an der nordwestlichen Planbereichsgrenze vorgesehen.

Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.

Die Berechnungen gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein (A-RW 1) für das Bebauungsgebiet in Güby ergeben einen extrem geschädigten Wasserhaushalt, was auf die Abflusserhöhung zurückzuführen ist. Die Ableitung ist technisch nötig, da keine Versickerungsanlagen auf den Grundstücken möglich sind. Durch die Rückhaltung und gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in einem offenen Regenrückhaltebecken werden schädliche Abflussspitzen verhindert, wodurch die Auswirkungen auf Oberflächengewässer als unerheblich nachteilig zu beurteilen sind.

Die Auswirkungen auf das Grundwasser durch die vorgesehenen Versiegelungen können aufgrund der bereits im Bestand eingeschränkten Sickerleistung als unerheblich nachteilig eingestuft werden.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Güby herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur der Jahre 1991 - 2020 in der Region (Station Schleswig-Jagel) lag bei ca. 9,1 °C. Der jährliche Niederschlag lag im Mittel der Jahre 1991 – 2020 an der nächstgelegenen DWD Station Schleswig-Dannewerk bei ca. 844 mm/Jahr (DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Umnutzung der Planung würde die Fläche weiterhin als Grünland landwirtschaftlich genutzt werden. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Das Grünland entfällt als Vegetationsfläche. Mit dem neu entstehende Siedlungsgrün werden jedoch neue Grünstrukturen innerhalb des Plangebietes entwickelt, die ebenfalls mit positiven Auswirkungen auf das Kleinklima einhergehen können. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Stellplätzen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Sogenannte Schottergärten sind damit nicht zulässig. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus.

Im Zusammenhang mit der neu entstehenden Bebauung werden sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der relativ geringen Vorbelastung des Plangebietes und der regulierenden Wirkung des im Nahbereich der Schlei häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der geringen Vorbelastung und der regelmäßigen Windbewegungen im Nahbereich der Schlei sind die Auswirkungen der Planung mit einer geringen Erheblichkeit für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Der weitestgehende Erhalt von Knickstrukturen wirkt sich positiv auf Luftqualität und Kleinklima aus. Spezielle Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

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