Planungsdokumente: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich westlich des Borgwedeler Weges und nördlich des Heiderader Weges

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet wird über eine neue Erschließungsstraße von dem Borgwedeler Weg verkehrlich angebunden. Die Straße verläuft von dem Borgwedeler Weg im Osten bis in den südwestlichen Geltungsbereich, wo sie in einem, für Müllfahrzeuge ausreichend dimensionierten, Wendehammer endet.

3.3 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom versorgt.

Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt. Der Wasserdruck ist in diesem Bereich pulsierend auf Grund eines Endstranges hinter einer Druckerhöhungsanlage. Jeder weitere Hausanschluss würde zu einem Druckabfall und damit Unterbrechung der Wasserversorgung führen. Bei zukünftigen Baumaßnahmen/Erweiterungen ist dies zu berücksichtigen und es müsste auf Kosten des Bauherrn eine eigene Druckerhöhungsanlage eingebaut werden. Alle Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung sind mit dem WBV Mittelschwansen abzustimmen.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Stadt Schleswig.

Das auf den privaten Grundstücken und den Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der relativ undurchlässigen Bodenschichten nicht vor Ort versickert werden. Im Rahmen des Planverfahrens wurde vom Ing.-Büro Meyer aus Eckernförde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 (Stand: 08.10.2024) durchgeführt. Der Bewertung ist zu entnehmen, dass der Wasserhaushalt aufgrund der Änderung des Abflusses extrem geschädigt wird und der anstehende Baugrund eine Versickerung großer Einzugsgebiete nicht zulässt.

Es wurde vom Ing.-Büro Meyer ein Konzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser entsprechend des Erlasses A-RW 1 erstellt. Es ist vorgesehen, das auf der längs- sowie quergeneigten, gepflasterten öffentlichen Erschließungsstraße anfallende Niederschlagswasser einer seitlich angeordneten Entwässerungsrinne mit Regeneinläufen zuzuführen. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird ebenfalls dem RW-Sammler zugeführt und in einen vorhandenen Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby eingeleitet. Da aufgrund der vorhandenen Auslastung des Verbandsvorfluters eine Einleitmengenbegrenzung in das bestehende Netz von 5 l/s zu berücksichtigen ist, erfolgt eine Rückhaltung des Niederschlagwassers in einem Regenrückhaltebecken. Das Regenrückhaltebecken befindet sich im nördlichen Plangebiet und wurde ausreichend groß bemessen.

Aufgrund des Aufenthalts des Regenwassers im Regenrückhaltebecken bei Niederschlag entsteht eine erhöhte Verdunstungswirkung.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Da es sich bei der geplanten Erschließungsstraße um eine Anliegerstraße mit Begegnungsverkehr handeln wird, ist, um eine Befahrbarkeit mit dem Müllfahrzeug zu gewährleisten, eine Mindestfahrbahnbreite von 4,75 m erforderlich.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Güby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

Der Anschluss des Plangebietes an das bestehende Telekommunikationsnetz kann durch die Deutsche Telekom AG gewährleistet werden. Zudem soll das Plangebiet an das Glasfasernetz der Stadtwerke SH angeschlossen werden.

3.4 Umweltbericht

Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr wurden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet.

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist die Ausweisung von Wohngrundstücken vorgesehen. Von der Nutzung des Wohngebietes gehen keine Immissionen aus, die erhebliche Belästigungen im Umfeld hervorrufen können. Gemäß der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Güby liegen die Pegel innerhalb des Plangebiet bereits unterhalb der mittelfristig zu erreichenden Umwelthandlungsziele zur Vermeidung erheblicher Belästigungen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Im Zuge der Planung sind Eingriffe in das Knicknetz nicht zu vermeiden. Die Knickrodung und -entwidmungen werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan entsprechend den „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ ermittelt und ausgeglichen. Gehölze bieten potenzielle Lebensräume für heimische Brutvögel, weswegen die Gehölzrodungen in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar durchzuführen sind, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich ist bislang intensiv landwirtschaftlich genutzt und wird durch die geplante Bebauung der Nutzung entzogen. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an geeignetem Wohnraum begründet und an dieser Stelle nicht zu vermeiden.

Schutzgut Boden: Durch die Ausweisung einer Wohnbaufläche werden im Plangebiet großflächige Versiegelung zugelassen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan wird für das Allgemeine Wohngebiet eine Grundflächenzahl von 0,3 mit einer Überschreitung von 50 % vorgesehen. Überschlägig sind für das Plangebiet ca. 0,255 ha Ausgleich für Bodenversiegelungen zu erbringen. Der Ausgleich wird in der verbindlichen Bauleitplanung konkret ermittelt und die entsprechende Ausgleichsfläche definiert.

Schutzgut Wasser: Mit der Planung wird der Oberflächenabfluss im Plangebiet erhöht werden. Das auf den privaten Grundstücken und den Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der relativ undurchlässigen Bodenschichten nicht vor Ort versickert werden. Daher wird das Oberflächenwasser gesammelt, im einem Rückhaltebecken zwischengespeichert und dann in die Vorflut des Wasser- und Bodenverbandes Haddeby eingeleitet. Zur Herstellung des Rückhaltebeckens wird im nördlichen Plangebiet eine Fläche für die Abwasserbeseitigung dargestellt.

Schutzgut Klima/Luft: Aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der stetigen Windbewegungen sind durch die Ausweisung weiterer Bauflächen am südwestlichen Rand der Ortschaft Güby keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Schutzgut Landschaftsbild: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die baugestalterischen Festsetzungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan gemindert. Zu diesen Festsetzungen zählt die Eingrünung des Planbereichs, sodass dieser künftig zu allen vier Seiten durch Eingrünungen abgegrenzt und so in sich geschlossen wird.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Die entwidmeten Knicks werden als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung erhalten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernung, der zu erwartenden Wirkfaktoren und der Lage der Bauflächen am Rand einer Ortschaft nicht zu befürchten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der Lage der Eingriffsfläche am Rand des baulich genutzten Bereiches und der bisherigen Nutzung ausgleichbar und damit nicht als erheblich zu bezeichnen.

Nach Durchführung aller vorgesehenen Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft können ausgeglichen werden.

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