Planungsdokumente: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich westlich des Borgwedeler Weges und nördlich des Heiderader Weges

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden diese über die Ziele des Vorhabens informiert. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das Plangebiet liegt im Südwesten der Ortslage Güby, südlich des Borgwedeler Weges und nördlich des Heiderader Weges. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 16/32 und 16/5 der Flur 1 Gemarkung Güby, Gemeinde Güby.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Osten durch den Borgwedeler Weg,
  • im Süden durch die Bebauung am Borgwedeler Weg,
  • im Westen durch einen Golfplatz.

Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,06 ha. Das Gelände steigt von Norden am Borgwedeler Weg mit Höhen um 38 m über NHN in Richtung Süden auf Höhen um 44 m über NHN an.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Mit der Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden. In der Gemeinde Güby besteht weiterhin Bedarf an Wohnraum. Die verfügbaren Wohnbauflächen sind fast vollständig bebaut. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln und so eine ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation erreichen.

Der Planbereich grenzt im Norden an die Bebauung entlang des Borgwedeler Weges an und erweitert mit einer Größe von ca. 1,06 ha den Siedlungsbereich Güby bedarfsorientiert.

Das Plangebiet wird nahezu vollständig als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Ein kleiner Bereich im Norden des Plangebietes wird als Fläche für die Abwasserbeseitigung dargestellt.

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