10. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Klausdorf (jetzt Schwentinental)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 12 Tage –Institution
Stadt SchwentinentalPlanungsanlass
Mit der Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Klausdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte geschaffen werden. In der Nachbarschaft befinden sich bereits die Astrid-Lindgren-Schule, eine Sporthalle, eine Schwimmhalle und ein Jugendhaus. Die Nähe zu vorhandenen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bietet die Möglichkeit, eine Gesamtkonzeption für das Gebiet zu realisieren, den vorhandenen Standort sozialer Infrastruktur zu erweitern und der gestiegenen Nachfrage der Stadt Schwentinental nach Kita- bzw. Betreuungsplätze in ausreichendem Maße nachzukommen.
Es ist vorgesehen, den Bereich der geplanten Kindertagesstätte als Flächen für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Kindertagesstätte (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) darzustellen.
Zur Realisierung des Vorhabens besteht das Erfordernis sowohl einen Bebauungsplan aufzustellen als auch parallel die Änderung des aktuellen Flächennutzungsplans der ehemaligen Gemeinde Klausdorf durchzuführen.
Ansprechperson
Stadt Schwentinental
Frau Finkeldey: 04307/811-220
Herr Schröter: 04307/811-257
Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental