Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.11.3 Straßenbau und Verkehr

Nördlich der Planfläche verläuft die Kreisstraße K62. Gemäß § 29 Abs. 1 StrWG SH ist eine Anbauverbotszone von 15 m zur befestigten Fahrbahn einzuhalten. Die Planung sowie geplanten Anpflanzungen an der nördlichen Grenze sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein abgestimmt worden.

4.11.4 Bundeswehr

Das Bauvorhaben befindet sich ca. 2700 m östlich des Flugplatzbezugspunktes und seitlich/südlich der verlängerten Pistenmittellinie der Piste 07/25, innerhalb der lateralen Grenzen des Bauschutzbereiches gemäß § 12 (3) 2a LuftVG des Flugplatzes Schleswig. Von Seiten der Bundeswehr bestehen keine Bedenken bezüglich des Bauvorhabens.

4.11.5 Bundesbahn

Die Planfläche liegt angrenzend zur Eisenbahnstrecke Nr. 1040, Neumünster-Flensburg. Das Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn AG wurden in der frühzeitigen TöB-Beteiligung beteiligt. Unter Einhaltung von bestimmten Bedingungen und Anforderungen, bestehen keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben:

  • Die Sicherheit und der Betrieb des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke darf nicht gefährdet oder gestört werden
  • Die Anlage ist blendfrei zur Bahnstrecke aufzustellen – sollte sich später Blendung herausstellen, sind entsprechende Abschirmungen vom Bauherrn aufzustellen
  • Es ist zu gewährleisten, dass es keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes sowie die Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Reflexionseffekte erhöht werden
  • Es ist zu gewährleisten, dass es keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes sowie die Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Reflexionseffekte erhöht werden
  • Die Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit der Bahnanlagen sind stets zu gewährleisten
  • Bauherr ist angehalten das Grundstück einzufrieden damit ein gewolltes oder ungewolltes Betreten und Befahren von Bahngelände oder sonstiges Hineingelangen in Gefahrenbereich der Bahnanlagen verhindert wird. Einfriedung innerhalbe eines Bereiches von 4 m von mit Oberleitung bespannten Gleisen (gemessen von Gleismitte bis Einfriedung) müssen gemäß DB Konzernrichtlinie 997.0204 mit Kunststoffbeschichtung und bahngeerdeten Prelldraht versehen werden
  • Feuerwehrzufahrten sowie Flucht- und Rettungs-wege müssen ständig frei und befahrbar sein und durch das Verfahren nicht beeinträchtigt werden. Gesetzlich vorgeschriebene Auflagen für Flucht- und Rettungswege sind einzuhalten.
  • Es darf bei dem Vorhaben nicht zur Beeinträchtigung der GSM-R Funkversorgung (digitaler Zugfunk) der Bahnstrecke kommen.
  • TK-Kabel und TK-Anlagen müssen berücksichtigt werden.
  • Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich der Bahnanlage, insbesondere Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Zu den Mindestpflanzabständen ist die DB Konzernrichtlinie (Ril) 882 „Landschaftspflege und Vegetationskontrolle“ zu beachten und zu bestellen
  • Alle auf der Strecke verkehrende Eisenbahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinwirkungen durch den Eisenbahnbetrieb sowie durch Instandhaltungsmaßnahmen von allen Forderungen freizustellen.
  • Bei Schäden und Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit der Anlage, die auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, können keine Ansprüche gegenüber der auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnunternehmen geltend gemacht werden. Bei mit 110 kV-Bahnstromleitungen überspannten Anlagen ist die DB bei allen witterungsbedingten Ereignissen, z.B. Eisabfall von den Seilen der Hochspannungsleitung, von allen Forderungen freizustellen.
  • Bauliche Anlage dürfen nicht öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit gefährden und die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs ist zu wahren.
  • Abstandsflächen gemäß LBauO sind einzuhalten. Der Abstand bedarf grundsätzlich einer Abstimmung mit dem anlageverantwortlichen Eisenbahninfrastrukturbetreiber. Dies ist im Zusammenhang mit der Planung der Bepflanzung erfolgt.