4.11.3 Straßenbau und Verkehr
Nördlich der Planfläche verläuft die Kreisstraße K62. Gemäß § 29 Abs. 1 StrWG SH ist eine Anbauverbotszone von 15 m zur befestigten Fahrbahn einzuhalten. Die Planung sowie geplanten Anpflanzungen an der nördlichen Grenze sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein abgestimmt worden.