Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.11.6 Blendung

Es gibt keine Wohnbebauung im Bereich des Plangebietes. Im Norden des Plangebietes befindet sich die Kreisstraße K62. Aufgrund der Ausrichtung der Module nach Süden, besteht hier keine Gefahr für eine Blendwirkung.

Westlich der Anlage befindet sich die Eisenbahnstrecke Neumünster-Flensburg. Durch die existierendem Gehölzstrukturen entlang der Strecke, ist der größte Teil der Solaranlage nicht vollumfänglich einzusehen. Im südlichen Bereich der Anlage sind Gehölzanpflanzungen geplant, um eine hier vorhandene Lücke in den Gehölzen zu schließen.

Eine erste Einschätzung hat ergeben, dass eine Blendung des Zugpersonals durch Reflexion aufgrund der flachen Neigungswinkel der Solarmodule unwahrscheinlich ist. Bei Bedarf können weitere Blendschutzmaßnahmen erfolgen.

4.11.7 Bodenschutz

Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzgesetzes (§1 BBodSchG i.V. mit § 1a Abs. 2 BauGB) sind zu berücksichtigen.

Es ist sicherzustellen, dass ein Zinkeintrag vermieden oder verringert, und eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit ausgeschlossen wird.

Für die Gründungen der Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone/ Grundwasser-schwankungsbereich erreichen, sind grundsätzlich nur unverzinkte Stahlprofile oder andere geeignete Materialien oder andere Gründungsverfahren zulässig. Die Eignung der eingesetzten Materialen, die den Eintrag von Zink in das Grundwasser erheblich verringern ist nachzuweisen.

4.12 Nachrichtliche Übernahmen

Das Gebiet liegt in keinem bekannten Bombenabwurfgebiet. Auskunftseinholung beim Kampfmittelräumdienst ist nur für Gemeinden vorgeschrieben, die in der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein aufgeführt sind.

Von Auswirkungen auf achäologische Kulturdenkmale ist nicht auszugehen. Der überplante Bereich befindet sich jedoch großenteils im archäologischen Interessensgebiet. Zudem sind zwei archäologische Denkmäler im Umfeld der Fläche ebenso wie mehrerer Objekte der Archäologischen Landesaufnahme, daher ist mit archäologischer Substanz (Denkmalen) zu rechnen und grundsätzlich auf eine möglichst eingriffsarme Bauweise zu achten (keine Planierarbeiten), siehe Abschnitt 4.11.1.

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat diese unverzüglich unmittelbar oder über Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.