Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung bleib die intensive ackerbauliche Nutzung bestehen. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch beinhalten u.a. eine gewisse Lärmbelästigung durch den Einsatz von Maschinen, das Auftreten von Feinstaub sowie eine Geruchsbelästigung durch den Einsatz von organischem Dünger (z.B. Gülle).

Prognose bei Durchführung der Planung

In der Bauphase kommt es bei der Anlieferung der Anlagenteile zeitweise zu Emissionen in Form von Lärm, Staub und Abgasen. Diese Auswirkung ist jedoch zeitlich begrenzt.

Während des Betriebs der geplanten Anlage kommt es nicht zur Entstehung von Lärm, Luftschadstoffen, Gerüchen, Abfall oder Abwässern. Von einer Beeinflussung der Erholungsfunktion, die ohnehin als gering einzustufen ist, durch die Solaranlage ist nicht auszugehen.

Mit Emissionsauswirkungen durch die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage ist nur im Hinblick auf mögliche Reflexionen zu rechnen. Bei festinstallierten Anlagen sind von Reflexionen vor allem die südlich der PV-FFA gelegenen Flächen (insbesondere auf erhöhten Standorten) betroffen. Hier befindet sich jedoch keine Bebauung oder andere Anlagen, die durch Blendung beeinflusst werden können. Durch die bestehenden und anzupflanzenden Gehölzstrukturen ist das Risiko für Blendungen der westlich und östlich gelegenen Bereiche ebenfalls als gering einzustufen. Im Bauantragsverfahren wird ein Blendgutachten erstellt, um eine Blendung für den Bahnverkehr auszuschließen.

Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit zu bewerten. Negative Auswirkungen sind bei Umsetzung der Planung nicht zu erkennen.

9.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Selker Weg“ wurde durch B.i.A. - Biologen im Arbeitsverbund, Dipl.-Biol. Klaus Jödicke BDBiol, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Der Fachbeitrag umfasst:

  • Biotoptypenkartierung und faunistische Erhebung
  • Beurteilung möglicher vorhabenbedingter Beeinträchtigungen von Fauna und Flora aus artenschutzrechtlicher Sicht
  • Prüfung auf Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG

Im Rahmen des Fachbeitrages wurden die folgenden Kartierungen und Untersuchungen durchgeführt:

  • Biotopkartierung: 25.05. und 10.08.2020
  • Brutvögelkartierung: 09.04., 21.04., 03.05., 21.05. und 06.06.2023
  • Faunistische Potentialanalyse: Ermittlung von Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten
  • Höhlenkartierung Fledermäuse: 15.12.2023

Das Untersuchungsgebiet umfasst die Planfläche sowie angrenzenden Bereiche (bis zu 100 m) nach Westen, Osten und Süden.