Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3 Planungsziele

Klimaschutz, also die Minderung der Treibhausgasemissionen, ist ein zentrales Ziel der aktuellen Bundesregierung. Bereits durch die Große Koalition wurden mit dem Klimaschutzplan 2050 Minderungsziele beschlossen, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April 2021 noch einmal nachgeschärft wurden. Aktuell wird für das Jahr 2030 eine Emissionsminderung um 65% gegenüber 1990 angestrebt. Vollständige Klimaneutralität soll im Jahr 2045 erreicht werden.

Die allgemeinen Minderungsvorgaben sind heruntergebrochen auf einzelne Sektorziele. Dem Sektor Energiewirtschaft kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Durch seine starke Orientierung auf fossile Brennstoffe bietet der Energiesektor ein enormes Einsparpotenzial. Dieses lässt sich durch den Ersatz fossiler Energieträger mit erneuerbaren Energien vergleichsweise einfach realisieren. Hierzu ist jedoch der massive Zubau von Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung erforderlich. Da zum Erreichen vollständiger Klimaneutralität auch in anderen Sektoren fossile Brennstoffe durch erneuerbaren Strom oder grünen Wasserstoff ersetzt werden müssen, wird sich der Bedarf an erneuerbarem Strom noch einmal deutlich erhöhen. Nur wenn die Umsetzung der Energiewende stark beschleunigt wird, kann das Verfehlen der gesetzten Ziele verhindert werden.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung der Energiewende. In Politik und Gesellschaft ist aktuell eine große Unterstützung zum Ausbau der Solarenergie vorhanden. Diese bietet Kommunen die Basis, eigenständig eine klimaneutrale Energieerzeugung für ihre Bürger und Unternehmen sicherzustellen.

Neben der Minderung von Treibhausgasemissionen gewinnt mit dem Erreichen einer unabhängigen Energieversorgung ein weiteres Argument für die Umsetzung der Energiewende an Gewicht. Der Angriffskrieg der russischen Regierung auf die Ukraine hat das Dilemma einer Abhängigkeit von ausländischen Energieimporten offenbart. Nur der rasche Zubau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bietet einen Ausweg.

Nach dem aktuell gültigen Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG), das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, liegt die Errichtung und der Betrieb von Solarenergieanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ und dient der öffentlichen Sicherheit. Erneuerbaren Energien sollen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Mit dem Solarpark Jagel übernehmen die Gemeinde Jagel und das Amt Haddeby Verantwortung für die Umsetzung der Energiewende.

1.4 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 18,6 ha:

Gemarkung Jagel, Flur 4:

  • 6/2
  • 10/3
  • 12/3
  • 12/4
  • 15
  • 187/16
  • 215

Abbildung 1 zeigt die Zusammensetzung des Geltungsbereichs aus den sieben Flurstücken. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans gleicht dem Geltungsbereich der zugehörigen Flächennutzungsplan-Teiländerung.

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans

2 Lage und Bestandssituation

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Jagel, etwa 500m östlich des Ortsrandes von Jagel.

Nördlich wird die Fläche begrenzt durch die Kreisstraße K62 Selker Weg, die Jagel mit Selk verbindet. Westlich verläuft die Eisenbahnstrecke Neumünster-Flensburg. An diese grenzt die Fläche jedoch nur punktuell; überwiegend befindet sich ein maximal 80m breiter Streifen von Wald und anderer Vegetation zwischen dem Plangebiet und der Eisenbahnstrecke.

Südlich und östlich schließt Wald an die Fläche an. Im Nordosten grenzt die Fläche direkt an ein industriell genutztes Gelände der Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG.

Außer den Asphaltsplitt-Werken befindet sich in unmittelbarer Nähe der Planfläche nur das Gebäude eines Motorrad-Clubs (ca. 50m Abstand von der nordwestlichen Ecke der Planfläche). Wohngebäude befinden sich erst jenseits der Eisenbahnstrecke. Eine Sichtverbindung besteht nicht.

Auf der gegenüberliegenden Seite der Eisenbahnstrecke befindet sich ein See, der für eine Wasserski-Anlage genutzt wird.

Die Umgebung ist stark anthropogen überprägt. Das Landschaftsbild wird dominiert durch die Asphaltsplitt-Werke. Durch die Eisenbahnstrecke und die industrielle Nutzung kann von einer erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastung ausgegangen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist visuell gut abgeschirmt. Im Westen, Süden und Osten herrscht eine vollständige Abschirmung durch den Vegetationsbestand vor. Nur vom Selker Weg aus ist die Fläche gut einsehbar.

Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.

Das südlichste Drittel der Fläche wird abgetrennt durch einen kleinen Graben namens Boklunder Au, der durch die Fläche verläuft. Auf Empfehlung des Umweltgutachters und der Vorgabe der Wasserbehörde des Kreis Schleswig-Flensburg, wird jeweils ein Abstand von 8 Metern ab Böschungsoberkante zu diesem Fließgewässer eingehalten.

Abbildung 2 zeigt ein Luftbild des Geltungsbereichs, auf dem die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung und das stark durch menschliche Aktivitäten beeinflusste Landschaftsbild zu erkennen sind.

Abb. 2: Luftbild des Geltungsbereichs (Quelle: Google Earth)