Naturschutzgebiete befinden sich im engeren Umkreis des Plangebietes keine. Die Fläche ist zu etwa zwei Dritteln jedoch Teil des Biotopverbundes. Gemäß §21 NatSchG dienen Biotopverbunde der dauerhaften Sicherung der Population wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Die grüne Flächenfüllung in Abb. 6 zeigt die Verbundachse, die Teil des „Gebietes nördlich Lottorf“ ist, sowie die südlich und nordöstlich liegenden Schwerpunktbereiche. Die Planfläche liegt nicht auf einem Schwerpunktbereich.
Die Lage in einer Verbundachse ist nicht grundsätzlich unvereinbar mit einer Planung von PV-FFA. Es gilt jedoch durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Funktion als verbindendes Element im Biotopverbund nicht beeinträchtigt wird. Eine für Flora und Fauna verträgliche Ausführung des Solarparks ist zu gewährleisten, u. a. in Form von der Aussaat einer regional angepassten Saatgutmischung auf der Fläche zwischen den Modultischen, Passierbarkeit der Einfriedung für kleine Tierarten etc. Der Biotopverbund bezieht sich auch auf Wildwechsel, wie Rot-, Schwarz- und Damwild, die in dem Gebiet auftreten können. Durch den einzuhaltenden Abstand zur Boklunder Au von jeweils 8 m ab Böschungsoberkante steht hier einen Wildkorridor zur Verfügung.
Abb. 6: Karte Biotopverbund (Quelle: Digitaler Atlas SH)
Im nordwestlichen Teil des Plangebietes liegen mehrere Knicks. Die Knicks unterliegen dem Schutz nach§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG.