Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3 Bauleitplanung

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die aktuell rechtsgültige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 1968 der Gemeinde Jagel weist das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a-b BauGB aus (Abb. 5).

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Jagel ist somit Voraussetzung für die Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Errichtung erdgebundener Photovoltaikanlagen. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß §8 (3) BauGB.

Abb. 5: Kartenausschnitt FNP Gemeinde Jagel

3.4 Landschaftsplan

Ein Landschaftsplan liegt für den Zuständigkeitsbereich des Amtes Haddeby nicht vor.

3.5 Naturschutz

Naturschutzgebiete befinden sich im engeren Umkreis des Plangebietes keine. Die Fläche ist zu etwa zwei Dritteln jedoch Teil des Biotopverbundes. Gemäß §21 NatSchG dienen Biotopverbunde der dauerhaften Sicherung der Population wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Die grüne Flächenfüllung in Abb. 6 zeigt die Verbundachse, die Teil des „Gebietes nördlich Lottorf“ ist, sowie die südlich und nordöstlich liegenden Schwerpunktbereiche. Die Planfläche liegt nicht auf einem Schwerpunktbereich.

Die Lage in einer Verbundachse ist nicht grundsätzlich unvereinbar mit einer Planung von PV-FFA. Es gilt jedoch durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Funktion als verbindendes Element im Biotopverbund nicht beeinträchtigt wird. Eine für Flora und Fauna verträgliche Ausführung des Solarparks ist zu gewährleisten, u. a. in Form von der Aussaat einer regional angepassten Saatgutmischung auf der Fläche zwischen den Modultischen, Passierbarkeit der Einfriedung für kleine Tierarten etc. Der Biotopverbund bezieht sich auch auf Wildwechsel, wie Rot-, Schwarz- und Damwild, die in dem Gebiet auftreten können. Durch den einzuhaltenden Abstand zur Boklunder Au von jeweils 8 m ab Böschungsoberkante steht hier einen Wildkorridor zur Verfügung.

Abb. 6: Karte Biotopverbund (Quelle: Digitaler Atlas SH)

Im nordwestlichen Teil des Plangebietes liegen mehrere Knicks. Die Knicks unterliegen dem Schutz nach§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG.