Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.8 Brandschutz

Brandschutz wird durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewehrleistet. Generell haben Freiflächen-PV-Anlagen eine sehr geringe Brandlast und sind hier nicht mit Aufdachanlagen zu vergleichen. Freiflächen-PV-Anlagen bestehen in der Regel nicht aus nichtbrennbaren Gestellen, den Solarpanelen und Kabelverbindungen. Die aufgeständerten Photovoltaikmodule bestehen aus Stahl und Glas und stellen keine Brandlast dar, die verwendeten Kabel sind schwer entflammbar. 99 % der Kabel werden unterirdisch verlegt, nur die Verbindung hoch zu den Modulen ist oberirdisch.

Wesentliche Brandlasten sind die Transformatoren. Für die aktuelle Planfläche sind nach derzeitigem Planungsstand ca. 6 Transformatoren geplant, dieser befinden sich alle an der Feuerwehrzufahrt.

Eine Feuerwehrzufahrt und ein Wendehammer wurden entsprechend DIN 14090 i. V. m. der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr eingeplant.

4.9 Niederschlagswasser

Die Module werden lückenhaft als Einzelelemente auf die Modultische aufgeschraubt, wobei zwischen den einzelnen Elementen breite Lücken von ca. 2 cm belassen werden. Durch diese tropft Niederschlagswasser auf den Boden, ohne einen Schwall zu erzeugen. Das Niederschlagswasser wird somit breitflächig auf der gesamten Fläche verteilt, wo es dezentral versickern kann. Maßnahmen zur Ableitung oder Rückhaltung von Niederschlagswasser sind daher nicht notwendig.

Bezüglich der Grundwasserneubildung ist eine Zunahme zu erwarten, da durch die Modultische ein Teil der Fläche verschattet und damit die Verdunstung reduziert wird. Die Flächenversiegelung durch Gebäude und Nebenanlagen kann lt. Festsetzung im Bebauungsplan bis maximal 4% der Fläche betragen. Auf den Wasserhaushalt hat dies keine negativen Auswirkungen, weil das ablaufende Regenwasser im zu 96% unversiegelten Gelände versickern kann. Für die Befestigung von Zufahrten, Wegen und Stellplätzen sind wasserdurchlässige Beläge zu verwenden.

4.10 Kampfmittel

Die Gemeinde Jagel ist nicht in der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gelistet und gehört nicht zu einem bekannten Bombenabwurfgebiet. Zufallsfunde von Munition sind unverzüglich der Polizei zu melden.