Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Übergeordnetes Ziel der Planungen ist eine Gesamtentwicklung des ehemaligen Kasernengeländes als Teil des Stadtgebiets mit dem Schwerpunkt auf Tourismus, Kultur und Wohnnutzungen sowie Wassersport. Insofern ist eine Bewertung von Standortalternativen im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung.

Die Stadt Schleswig hatte für das Konversionsgelände bereits den Aufstellungsbeschluss über die 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit verschiedenen Teilflächen gefasst. Zentrale Planabsichten im Bereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans waren ein Mischgebiet und Sondergebiete für Ferienhausgebiete sowie eine zentrale Grünfläche. Die damaligen Planabsichten waren lange Zeit nicht realisierbar und wurden nicht weiter verfolgt. Lediglich im Norden wurde für eine Teilfläche die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans (Teil A) zur Entwicklung eines Mischgebiets und einer zur Schlei ausgerichteten Grünfläche erlangt. Die Umsetzung dieser bestehenden Planung würde hinsichtlich der Umweltbelange vergleichbare Auswirkungen wie die Darstellungen der 26. Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich erwirken.

Auf den weiteren Flächen wird im Plangebiet ebenfalls ein Handlungsfeld mit dem Schwerpunkt Wohnen und wohnverwandten Nutzungen entwickelt. Am Nordrand, an der Küste und zentral sind zudem Grünflächen und Parkanlagen vorgesehen. Diese Anordnung ergab sich aus der landschaftlichen Situation.

Mit den Grünflächen am Nordrand kann die Grundlage geschaffen werden, dass ein Teil der Gehölze der hier vorhandenen Waldfläche gegebenenfalls erhalten bleiben kann. Ein Teil des Waldbestandes wird allerdings mit Bauflächen überplant, so dass eine Waldumwandlung erforderlich wird. Im Zusammenhang mit weiteren Gehölzbeseitigungen sind hiermit erheblich nachteilige Auswirkungen auf den Umweltbelang Pflanzen verbunden. Die erheblichen nachteiligen Auswirkungen könnten durch eine Rücknahme von Bauflächen zugunsten von Waldflächen vermieden werden. Die Inanspruchnahme von Waldfläche wird von der Stadt Schleswig allerdings für erforderlich gehalten, da er zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der eine entsprechende Mindestverwertung der Grundstücksflächen für eine Bebauung bedingt, erfolgte.

Die Lage an der Schlei bietet sich insbesondere für hochwertige Wohnformen und touristische Zwecke an. Hier werden ein Hotel und eine bis über die Schlei ragende Baufläche für zwei geplante Steghäuser positioniert. Mit dem Hineinragen von Bauflächen in den Küstenraum werden nun erstmals schützenswerte und gesetzlich geschützte Flächen der Schleiküste in Anspruch genommen und eine Sichtachse in den nördlichen Küstenraum unterbrochen. Damit sind erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Umweltbelange Landschaft (Beeinträchtigung der Natürlichkeit des Küstenraums) und Mensch/Erholung (Beeinträchtigung der Erlebbarkeit der Schleiküste durch ein Hineinragen von Bauflächen) sowie Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope verbunden. Die erheblichen nachteiligen Auswirkungen könnten durch eine Rücknahme von Bauflächen aus dem Küstenraum vermieden werden. Die Stadt Schleswig beabsichtigt im Rahmen des städtebaulichen Gesamtkonzeptes Freiheit allerdings mehrere direkte Anbindungen an die Schlei. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 105 ist dieses durch die beiden Steghäuser vorgesehen, welche auf Stützen die Schlei überschweben sollen.

Für das geplante Bauvorhaben wurde im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 105 bereits eine Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Ableitung von Regenwasser aus dem Gebiet eine Schädigung des Wasserhaushalts gemäß Fall 3, die zu vermeiden oder anderenfalls regional durch die Wasserbehörde zu überprüfen ist. Da aufgrund der vielerorts nur geringfügigen Versickerungseigenschaften der Böden des Vorhabenstandorts relativ wenig Möglichkeiten bestehen, das Regewasser aus versiegelten Flächen zur Versickerung zu bringen, lässt vor dem Hintergrund der städtebaulichen Ziele nicht erreichen, die nach A-RW 1 zu bewertende Schädigung des Wasserhaushalts bis in die Unerheblichkeit zu reduzieren. Um die erheblichen Auswirkungen zu mindern, sollten im Bebauungsplan hierfür geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Gestaltung von Dächern als Gründächer, festgesetzt werden.

2.5 Übersicht zu den erheblichen Umweltauswirkungen

In der folgenden Tabelle sind die in den vorstehenden Kapiteln aufgezeigten zu erwartenden erheblichen vorteilhaften und nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltbelange in der Übersicht dargestellt.

Tab. 3: Erhebliche Auswirkungen auf die Umweltbelange

Umweltbelange und PrüfpunkteErhebliche Auswirkungen
Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bis i BauGB
Fläche-
Boden-
WasserNachteilig: Der Wasserhaushalt wird gemäß Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 aufgrund der Veränderungen der Verdunstungswerte um mehr als 15 % erheblich beeinträchtigt.
Klima-
Luft-
PflanzenNachteilig: Durch die geplanten Nutzungen können nicht kurzfristig wiederherstellbare Vegetationsflächen (Wald, Gehölzbestände, Brackwasserröhricht) auf rund 1,1 Hektar verloren gehen.
Tiere-
Wirkungsgefüge (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima)-
Biologische Vielfalt-
LandschaftNachteilig: Die ländlich und naturnah wirkende Schleilandschaft im östlichen Bereich "Kleine Breite" kann durch weit sichtbare Gebäude überprägt und in ihrem Charakter erheblich beeinträchtigt werden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung können die Beeinträchtigungen durch geeignete Festsetzungen gegebenenfalls auf ein unerhebliches Maß begrenzt werden. Nachteilig: Die Natürlichkeit des Küstensaums mit hoher Landschaftsbildqualität wird durch die Überbauung eines Küstenabschnitts lokal erheblich beeinträchtigt.
MenschNachteilig: Die Erlebbarkeit der Naturnähe der Schleiküste vom geplanten Schleiwanderweg aus wird durch da Hineinragen einer Baufläche erheblich beeinträchtigt. Nachteilig: Die Lärmemissionen des bestehenden und des geplanten Betriebs des Kulturzentrums "Heimat" sind aufgrund der Überschreitung von Immissionsrichtwerten voraussichtlich nicht verträglich mit den Nutzungen im Plangebiet. Im Rahmen der Planungen zum Kulturzentrum können die Lärmeinwirkungen durch eine Begrenzung der Vorstellungen auf der Freilichtbühne voraussichtlich auf ein nicht erhebliches Maß reduziert werden. Kumulativ vorteilhaft: In Verbindung mit weiteren Bauleitplanverfahren entsteht auf dem Gelände "Freiheit" ein neuer Stadtteil, in dem in hohem Maße der Bedarf der Stadt Schleswig an zusätzlichem Wohnraum sowie die Beherbergung von Gästen in attraktiver Lage an der Schlei realisiert werden kann. Kumulativ nachteilig: Kumulativ mit den Auswirkungen weiterer Planungen des Gesamtvorhabens "Auf der Freiheit" wird die Wohnqualität im Bereich der Straße Holmer Noorweg (Abschnitt nördlich Ilensee) beziehungsweise auf der Klosterhofer Straße durch die Steigerung von Verkehrslärm und einer Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV an einigen Gebäuden voraussichtlich erheblich beeinträchtigt.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter-
Natura 2000-
Wechselwirkungen-
Sonstige Schutzgebiete und -objekte-
Darstellung in Plänen-
Vermeidung von Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwässern-
Nutzung erneuerbarer Energien und effiziente Nutzung von Energie-
Erhaltung bestmöglicher Luftqualität-
Anfälligkeit für Unfälle und Katastrophen-
Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz gem. § 1 a BauGB
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden-
Berücksichtigung Eingriffsregelung-
Vorgehen bei möglichen erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten-
Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel-

3. Zusätzliche Angaben