Vorhaben
Die Stadt Schleswig beabsichtigt die bauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Kasernengelände "Auf der Freiheit" voranzutreiben. Zur Vorbereitung der Bauvorhaben im östlichen Bereich stellt sie den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 105 "Auf der Freiheit – Ostteil" auf.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse sind in diesem Umweltbericht dokumentiert.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der im BauGB aufgelisteten Umweltbelange. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 BauGB zusammen.
Derzeitiger Zustand der Umwelt und Prognose der zukünftigen Entwicklung
Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes der Belange Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft und Menschen sowie Kulturgüter und Sachgüter. Auf der Basis vorhabenspezifischer Wirkfaktoren werden die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf diese Umweltbelange sowie deren Wechselwirkungen beschrieben und deren Erheblichkeit bewertet. Zudem wird die Entwicklung gegenüber weiteren Belangen, wie Schutzgebieten und -objekten, Plänen, Vermeidung von Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien, schwere Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung und Maßnahmen bezüglich des Klimawandels geprüft. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen und eine Beschreibung und Bewertung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:
Derzeitiger Zustand der Umwelt: Bei dem Plangebiet handelt es sich um den östlichen Teil eines vormals von der Bundeswehr genutzten Geländes an der Schlei, das inzwischen von alten Nutzungen weitgehend beräumt wurde. Die oberen Bodenschichten bestehen, außerhalb des direkten Küstenraums, weitgehend aus Aufschüttungsmaterial.
Im Gebiet sind großflächig vegetationsfreie Flächen sowie einige verbliebene Straßenzüge und versiegelte Plätze vorhanden. Als hochwertige Landschaftsstruktur ist vor allem das Schleiufer mit einem nahezu durchgehenden Röhrichtsaum hervorzuheben. Des Weiteren befindet sich am Nordrand, an der Böschung zur Schleiniederung, ein Waldstück, welches eine grüne Kulisse für den Standort bildet. Zudem sind ein Gehölz mit einem innen gelegenen See, mehrere kleinflächige Gehölzbestände und Baumgruppen sowie verstreut gelegene Brachflächen auf dem Gelände vorhanden. Im Osten sind mit der Mühle Nicola und dem Kloster Freiheit bereits neue siedlerische Nutzungen entwickelt. Die Mühle ist von vielen Seiten aus bis in die Ferne sichtbar. Die neuen Gebäude des Klosters sind von prägendem alten Baumbestand eingegrünt.
Hinsichtlich der Tierwelt bietet das Vorhabengebiet vor allem Lebensraum im Bereich der Wald- und Gehölzflächen, im Bereich des Sees und im Küstenraum der Schlei. Es sind als planungsrelevante Tierarten u.a. Brutvogelarten der Gehölzbrüter, Gebäudebrüter, Röhrichtbrüter und Wasservögel sowie Fledermäuse und Amphibien weit verbreiteter Arten vorhanden. Der Küstensaum mit seinem naturnah ausgebildeten Uferbereichen und Schilfröhrichten geben dem Plangebiet eine besondere Eigenart und Attraktivität für Erholungsnutzungen. Das Gelände ist nicht öffentlich, wurde in der Vergangenheit allerdings teilweise für Erholungsnutzungen zur Verfügung gestellt.
Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Umweltbelange Wasser (Binnengewässer, Schlei), Pflanzen (Wald, Feldgehölze, Prägende Einzelbäume und Baumreihen, Ruderale Gras- und Staudenfluren, Feuchte Hochstaudenfluren, Röhrichte und Maktrophytenbestände der Schlei, Binnengewässer), Biologische Vielfalt (Natura 2000-Gebiete, Schlei als Schwerpunktraum des Biotopverbundsystems, gesetzlich geschützte Biotope des Küstenbereichs), Landschaft (Landschaftsbild der Schlei sowie diverse lokal prägende Landschaftselemente) und Menschen (Erholungsort, Wohnumfeld, Standort von Kultureinrichtungen) besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten besitzen die genannten Umweltbelange, sowie auch die Umweltbelange Fläche, Boden, Klima, Luft sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter allgemeine Bedeutung.
Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens: Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist eine bauliche Entwicklung lediglich im nördlichen Bereich des Plangebiets möglich, der mit einer geltenden Flächennutzungsplanänderung belegt ist. Des Weiteren ist über bestehende Genehmigungen auch der Betrieb der Mühle und des Klosters gesichert. Ein großer Teil des Plangebiets würde als Siedlungsbrache verbleiben.
Prognose erheblicher Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens: Die Planung kann vor allem zu erheblichen Umweltauswirkungen auf die Landschaft (Überprägung naturnaher Schleilandschaft durch Gebäude mit potenzieller Fernwirkung, Beeinträchtigung der Natürlichkeit des Küstensaums durch Überbauung eines Küstenabschnitts) führen. Zudem wurden mögliche erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser (Wasserhaushaltsbilanz nach A-RW 1), Pflanzen (Verlust von Wald, Gehölzbeständen, Brackwasserröhricht), und Menschen (Beeinträchtigung der Erlebbarkeit der Schleiküste durch hineinragende Bauflächen, Lärmimmissionen) ermittelt.
Kumulativ betrachtet mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans sind zudem erhebliche vorteilhafte Auswirkungen auf den Umweltbelang Menschen durch die Realisierung von in hohem Maße zusätzlichem Wohnraum und Beherbergungsmöglichkeiten in attraktiver Lage an der Schlei zu bewerten. Kumulativ betrachtet mit weiteren Planungen des Gesamtvorhabens "Auf der Freiheit" sind allerdings auch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Menschen durch Verkehrsimmissionen außerhalb des Plangebiets zu erwarten.
Weitere Umweltbelange und Prognose der zukünftigen Entwicklung
Natura 2000: Das geplante Vorhaben findet im Randbereich eines FFH-Gebiets und eines Europäischen Vogelschutzgebiets statt. Gemäß der Ergebnisse entsprechend vorhabenbezogener FFH-Verträglichkeitsprüfungen zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 105 ist eine gegenüber der Natura 2000-Kulisse verträgliche Umsetzung der Flächennutzungsplanänderung möglich.
Anderweitige naturschutzrechtliche Schutzgebiete und-objekte: Im Plangebiet sind folgende Schutzgebiete und -objekten vorhanden: Randbereich eines FFH-Gebiets, Randbereich eines Europäischen Vogelschutzgebiets, ein Naturpark, besonders geschützte Arten (z.B. Vögel, Amphibien und einige Säugetier- sowie Insektenarten), streng geschützte Arten (potenziell Fledermäuse) und ein 150 m Gewässerschutzstreifen. Artenschutzrechtliche Konflikte können im Rahmen der Vorhabenumsetzung durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Bezüglich des Gewässerschutzstreifens sind Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes zu beachten.
Anderweitige Pläne: Planrelevant sind insbesondere der Hochwasserrisikomanagementplan Schlei/Trave und zwei Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete. Diesen wird im Rahmen des Planverfahrens ausreichend Rechnung getragen.
Vermeidung von Emissionen und Nutzung erneuerbarer Energien: Im Umweltbericht werden Vorschläge für nachfolgende Planungen aufgelistet.
Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen: Teile des Plangebiets liegen innerhalb eines Hochwasserrisikogebiets. Im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung ist ein ausreichender Hochwasserschutz verbindlich festzulegen.
Eingriffsregelung: Der Flächennutzungsplan bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch werden in Abhängigkeit von den Festsetzungen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen des entsprechenden Bebauungsplans.
Maßnahmen bezüglich des Klimawandels: Im Umweltbericht werden Vorschläge für nachfolgende Planungen aufgelistet.
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen: Die Entwicklung des geplanten Ortsteils findet an einem Standort statt, der bereits früher größtenteils baulich genutzt wurde. Damit kommt eine Reihe an potenziellen Wirkungen mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt in geminderter Form zum Tragen. Im Umweltbericht werden für die nachfolgenden Planungen Vorschläge für weitere Vermeidungsmaßnahmen aufgeführt. Vorgaben zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen werden im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung abgehandelt.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Aufgrund der angestrebten Entwicklung eines Konversionsgeländes entfällt eine Standortalternativenprüfung. Die geplanten Nutzungen wurden anhand der im Gebiet bereits vorhandenen Infrastrukturen und des Bedarfs an Wohnraum und Beherbergungseinrichtungen ausgerichtet.
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung: Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.
Überwachung: Die Stadt Schleswig überwacht, dass im nachfolgenden Bebauungsplan Vorkehrungen gegenüber Lärmbelastungen getroffen werden. Sie überwacht ebenso, dass im Rahmen nachfolgender Planungen die Verträglichkeit gegenüber Natura 2000-Gebieten geprüft wird, und dass im nachfolgenden Bebauungsplan eine Umweltbaubegleitung festgesetzt wird.