Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Klappholz "Bürgerhaus Dorfstraße" für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 9
Textliche Festsetzungen
1 Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 21a BauNVO)
1.1 Flächen für den Gemeinbedarf - Bürgerhaus und Feuerwehr (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
1.1.1 Zulässig ist die Errichtung von baulichen Anlagen, die der Funktion eines Bürgerhauses und der Feuerwehr einschließlich der Sicherung des Brandschutzes dienen und diesen Nutzungen räumlich und funktional zugeordnet sind.
Zulässig sind:
1. Schank- und Speisewirtschaften,
2. Veranstaltungs-, Seminar-, Tagungs- und Konferenzräume,
3. Räume für die Feuerwehr, insbesondere Sozial- und Schulungsräume,
4. Stellplätze für den durch die zugelassenen Nutzungen verursachten Verkehr sowie
5. betriebszugehörige Nebenanlagen.
1.2 Die zulässige Grundfläche von 600 m² darf durch die Grundfläche von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von insgesamt 1.800 m² überschritten werden.
2 Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO)
2.1 Die Gesamthöhe der baulichen Anlagen innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf wird auf max. 8,50 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt.
2.2 Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf darf die Traufhöhe (Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut) max. 3,50 m über der Erdgeschossfertigfußbodenoberkante betragen.