Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts

Um die versiegelten Flächen im Plangebiet zu verringern und die versickerungsfähigen Flächen möglichst zu erhöhen, sind innerhalb des allgemeinen Wohngebietes und im Bereich der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkfläche für Kita und Grundschule“ Wegeflächen, Stellplätze und Stellplatzanlagen einschließlich deren Zufahrten mit wasser- und luftdurchlässigen Belägen mit einem Abflussbeiwert < 0,7 (z.B. Pflaster mit mindestens 15 % Fugenanteil, Sickerpflaster, Rasenfugenpflaster, Schotterrasen oder vergleichbare Befestigungen) sowie mit entsprechend wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.

Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Nebenanlagen, Garagen und gedeckten Stellplätzen (Carports) mit einer maximalen Neigung bis 15 Grad sind mit Ausnahme der Flächen für technischer Aufbauten mit einem Substrataufbau von mindestens 8 cm extensiv zu begrünen.

Der Erhalt der Baumreihe entlang des Stichweges und der Bäume und Gehölzstrukturen auf dem rückwärtigen Grundstück der Kita und Grundschule trägt zusätzlich zu einer positiven Bilanz des Wasserhaushaltes bei.

5.9. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Zum Schutz des Landschaftsbildes ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung sicherzustellen. Daher ist die Fläche zur Anpflanzung von Gehölzen mit der Zweckbestimmung "Knickneuanlage" (K) auf einem Wall durchgehend mit standortheimischen Gehölzen zu bepflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang innerhalb der nächsten Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen. Der Knick ist gemäß den aktuellen Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz und der Biotopverordnung zu pflegen. Die Anpflanzung ist zum Schutz vor Verbiss während einer 3-jährigen Anwuchspflege einzuzäunen.

Um die Baumreihe entlang des Weges östlich des Friedhofes, die vorhandenen Gehölzflächen und insgesamt 5 Bäume im rückwärtigen Bereich der Kita und Grundschule zu erhalten sind diese Bäume und Gehölzflächen mit einem Erhaltungsgebot in der Planzeichnung festgesetzt. Sie sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang innerhalb der nächsten Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen. Bei Bodenarbeiten ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zur Kronentraufe des jeweiligen Baumes gemäß RAS-LP 4 einzuhalten oder die Gehölze sind nach anderen Maßnahmen der DIN 18920 zu sichern und gem. RAS-LP 4 zu schützen.

Somit wird eine ausreichende Durchgrünung sichergestellt. Ortsbildprägende Strukturen wie die Baumreihen entlang des Stichweges werden erhalten.

6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen