Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts
Um die versiegelten Flächen im Plangebiet zu verringern und die versickerungsfähigen Flächen möglichst zu erhöhen, sind innerhalb des allgemeinen Wohngebietes und im Bereich der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkfläche für Kita und Grundschule“ Wegeflächen, Stellplätze und Stellplatzanlagen einschließlich deren Zufahrten mit wasser- und luftdurchlässigen Belägen mit einem Abflussbeiwert < 0,7 (z.B. Pflaster mit mindestens 15 % Fugenanteil, Sickerpflaster, Rasenfugenpflaster, Schotterrasen oder vergleichbare Befestigungen) sowie mit entsprechend wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Nebenanlagen, Garagen und gedeckten Stellplätzen (Carports) mit einer maximalen Neigung bis 15 Grad sind mit Ausnahme der Flächen für technischer Aufbauten mit einem Substrataufbau von mindestens 8 cm extensiv zu begrünen.
Der Erhalt der Baumreihe entlang des Stichweges und der Bäume und Gehölzstrukturen auf dem rückwärtigen Grundstück der Kita und Grundschule trägt zusätzlich zu einer positiven Bilanz des Wasserhaushaltes bei.