Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Bestehende Bebauungspläne / sonstige Satzungen

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich außerhalb der Geltungsbereiche rechtskräftiger Bebauungspläne.

Fachgutachten und umweltrelevante Stellungnahmen

Vorgesehen ist die Durchführung von lärmtechnischen Untersuchungen zur Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Geräuschimmissionen, die u.a. ausgehend von der Bahntrasse Büchen-Ratzeburg zu erwarten sind. Weiterhin wird für die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange ein Fachbeitrag zum Artenschutz erstellt.

Im Zuge einer Fachtechnischen Stellungnahme der HAGEN Baumbüro GmbH wurde, um die Erschließung des geplanten Wohngebietes und der Kita zu sichern, eine Machbarkeitsprüfung im Hinblick auf den Erhalt der an den Zufahrtsbereich angrenzenden Bäume durchgeführt.

Weiterhin ist ein Bodengutachten vorgesehen, nachdem die Kampfmittelfreiheit gewährleistet wurde. Mit Aussagen der Bodeneigenschaften soll auch ein Entwässerungskonzept für das Niederschlagswasser und das Schmutzwasser erarbeitet werden.

Nach dem Eingang von umweltrelevanten Stellungnahmen im Zuge des weiteren Verfahrens werden zu berücksichtigende Inhalte in den Umweltbericht mit aufgenommen.

9.2. Beschreibung der Ausgangssituation und Bewertung der Umweltauswirkungen

9.2.1. Schutzgut Boden / Fläche

  • Ausgangssituation

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine rd. 3,76 ha große Fläche, die sich grob in drei Bereiche untergliedern lässt: im Westen befindet sich Ackerfläche mit südlich und östlich angrenzenden teilversiegelten Wegen und Ruderalfluren. Im Süden wird die Ackerfläche ausgehend von der Schulstraße über einen teilversiegelten Weg erschlossen.

Der nordwestliche Teil des ehemaligen Freibades ist von Gehölzstrukturen und Ruderalvegetation geprägt. Hier befindet sich ein Wohncontainer der als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird und ein Umkleidegebäude.

Im Süden liegt eine Grundschule mit umliegendem Sport- und Spielplatz, die von einer asphaltierten Verkehrsfläche ausgehend von der Schulstraße erschlossen wird. Südlich an den Friedhof angrenzend befindet sich eine extensiv gepflegte öffentliche Grünanlage mit östlich angrenzenden Gehölzen. Die Grünanlage wird im Süden durch die Schulstraße erschlossen und derzeit als Parkplatz genutzt.

Der östliche Bereich des Schulgeländes fällt von Osten nach Westen um 2 m ab. Ein Gefälle zwischen den nördlich und südlich gelegenen Bereichen ist nicht zu verzeichnen. Im Osten grenzt ein etwa 4 m hoher Steilhang an den Geltungsbereich.

Der anstehende Boden hat sich aus eiszeitlichen Ablagerungen der Weichsel-Kaltzeit entwickelt und ist überwiegend von glazifluviatilen Sanden und Kiesen, Schmelzwassersanden- und -kiesen der Außensander geprägt.

Aktuell sind im Bereich des ehemaligen Freibades durch den Wohncontainer und das Umkleidegebäude rd. 430 m2 versiegelt. Auf dem Schulgelände besteht aktuell durch das Schulgebäude und die umliegenden Nebenanlagen und Verkehrsflächen eine Versiegelung im Umfang von rd. 1.410 m2.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Aufgrund der Planung eines Wohngebietes und einer Kindertagesstätte mit zugehörigen Erschließungen wird es erhebliche Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung auf die Bodenfunktionen geben.

Unter Berücksichtigung der geplanten Grundflächenzahl (GRZ) innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete von 0,3, die durch die Grundflächen von Terrassen und Balkonen am Hauptgebäude bis zu einer Grundflächenzahl von 0,35 überschritten werden darf, der geplanten Grundflächenzahl (GRZ) innerhalb des Sondergebietes „Kita und Grundschule“ von 0,2 und der geplanten Verkehrsflächen wird es zukünftig (planungsrechtlich) möglich sein, ungefähr 10.560 m2 innerhalb des Plangebietes zu überbauen bzw. zu versiegeln.

Somit geht mit der Umsetzung der Planung, unter der Berücksichtigung der Versiegelung im Bestand von 1.840 m2, eine Neuversiegelung von 8.720 m2 einher.

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind Wegeflächen, Stellplätze und Stellplatzanlagen einschließlich deren Zufahrten mit wasser- und luftdurchlässigen Belägen mit einem Abflussbeiwert < 0,7 (z.B. Pflaster mit mindestens 15 % Fugenanteil, Sicker-pflaster, Rasenfugenpflaster, Schotterrasen oder vergleichbare Befestigungen) sowie entsprechend wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.

Flachdächer und flachgeneigte Dächer von Nebenanlagen, Garagen und gedeckten Stellplätzen (Carports) mit einer maximalen Neigung bis 15 Grad sind mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten mit einem Substrataufbau von mindestens 8 cm extensiv zu begrünen.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens erfolgt die Entwicklung von weiteren Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.

Zum Ausgleich der Versiegelung stehen dem Vorhabenträger Ökokontoflächen außerhalb des Gemeindegebietes zur Verfügung. Die Ökokontoflächen, die für die Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden / Fläche herangezogen werden, werden im weiteren Verfahren konkretisiert.