9.2.5. Schutzgut Biologische Vielfalt
- Ausgangssituation
Weil auf der betroffenen Ackerfläche keine Lebensraumvielfalt besteht, ist auch die Artenvielfalt entsprechend begrenzt. Eine größere Struktur- und damit auch Artenvielfalt ist in den Randbereichen sowie im nordwestlichen Teil des Plangebietes auf dem Gelände des ehemaligen Freibades zu erwarten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nicht innerhalb eines Schutzgebietes. Östlich verläuft in einer Entfernung von > 30 m eine Verbundsachse des landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems entlang der Plangebietsgrenze. Innerhalb der Verbundsachse ist mit einer größeren Struktur- und Artenvielfallt als im Plangebiet zu rechnen.
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Der Gebietscharakter wird sich durch die Umsetzung des Bebauungsplanes grundlegend verändern. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Fläche zu einer wohnbaulich genutzten Fläche wird die Ausgangsbedingungen für die biologische Vielfalt durch die Steigerung des Strukturreichtums eher positiv beeinflussen. Im Bereich der geplanten Kindertagesstätte wird, durch die zu erwartende Neuversiegelung und dem damit einhergehenden Verlust von Gehölzbeständen und Ruderalvegetation, die Ausgangsbedingungen für die biologische Vielfalt verschlechtert.
- Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Im weiteren Verfahren werden die erforderlichen Maßnahmen ergänzt.