Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.2.5. Schutzgut Biologische Vielfalt

  • Ausgangssituation

Weil auf der betroffenen Ackerfläche keine Lebensraumvielfalt besteht, ist auch die Artenvielfalt entsprechend begrenzt. Eine größere Struktur- und damit auch Artenvielfalt ist in den Randbereichen sowie im nordwestlichen Teil des Plangebietes auf dem Gelände des ehemaligen Freibades zu erwarten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nicht innerhalb eines Schutzgebietes. Östlich verläuft in einer Entfernung von > 30 m eine Verbundsachse des landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems entlang der Plangebietsgrenze. Innerhalb der Verbundsachse ist mit einer größeren Struktur- und Artenvielfallt als im Plangebiet zu rechnen.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Der Gebietscharakter wird sich durch die Umsetzung des Bebauungsplanes grundlegend verändern. Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Fläche zu einer wohnbaulich genutzten Fläche wird die Ausgangsbedingungen für die biologische Vielfalt durch die Steigerung des Strukturreichtums eher positiv beeinflussen. Im Bereich der geplanten Kindertagesstätte wird, durch die zu erwartende Neuversiegelung und dem damit einhergehenden Verlust von Gehölzbeständen und Ruderalvegetation, die Ausgangsbedingungen für die biologische Vielfalt verschlechtert.

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Im weiteren Verfahren werden die erforderlichen Maßnahmen ergänzt.

9.2.6. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild

  • Ausgangssituation

Bei dem Plangebiet handelt es sich im Westen um eine Ackerfläche, die sich nördlich an den Friedhof der Gemeinde anschließt. Westlich verläuft die Bahnlinie Büchen – Ratzeburg und im Osten begrenzt eine Baumreihe die Ackerfläche, so dass diese nur nach Norden an die freie Landschaft angebunden ist. Weder Reliefenergie noch Strukturvielfalt sind besonders ausgeprägt.

Der östliche Teil des Plangebietes, der von dem ehemaligen Freibad und der Grundschule mit umliegenden Sport- und Spielplatz gebildet wird, ist in westliche, nördliche und südliche Richtung vollständig durch Gehölzstrukturen wie Baumreihen, Wald und Feldgehölze eingegrünt. Die südlich gelegenen Bereiche des Plangebietes, die für die verkehrliche Erschließung vorgesehen sind, schließen an die Ortslage Siebeneichen an.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Das grundsätzliche Ziel der Bebauungsplanung bedeutet eine umfassende Veränderung des Charakters und der Gestalt der westlich gelegenen Ackerfläche. Die zu erwartenden Änderungen im östlichen Teil, durch die Errichtung einer Kindertagesstätte anschließend an die bestehende Grundschule, stellen hingegen eine Ergänzung des bestehenden Charakters der Fläche dar.

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Als landschaftliche Eingrünung setzt der Bebauungsplan im Norden der Ackerfläche einen Gehölzstreifen mit der Zweckbestimmung „Knick“ (K) zur Anpflanzung fest. Dieser ist dauerhaft zu pflegen und bei Abgang innerhalb der nächsten Pflanzperiode gleichartig zu ersetzen. Angrenzend an die Bahnlinie wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Lärmschutzwall“ festgesetzt, wodurch Sichtbeziehungen weiterhin gemindert werden.

Die Auswirkungen der geplanten bis zu 10 m hohen Wohngebäude können so verringert werden.

Der Erhalt von Gehölzstrukturen, die den östlichen Teil des Plangebietes umfangreich eingrünen, wird im Bebauungsplan festgesetzt.

Im weiteren Verfahren werden weitere Maßnahmen ergänzt.

9.2.7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Ausgangssituation

Im Plangeltungsbereich sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter bekannt. Allerdings verläuft östlich des Plangebietes in einer Entfernung von rd. 60 m ein archäologisches Interessengebiet gemäß den Angaben des Archäologie-Atlas Nord.

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Aufgrund der Entfernung von 60 m zum Plangebiet ist nicht mit einer durch die Umsetzung der Planung bedingten Beeinträchtigung des archäologischen Interessengebietes zu rechnen.

  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Im weiteren Verfahren werden mögliche Maßnahmen ergänzt.