Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

7.4 Anpflanzgebot an Grenzen zu öffentlichen Flächen

Die an den Grenzen zu öffentlichen Flächen festgesetzten Flächen mit Anpflanzgebot sind, mit Ausnahme der Zufahrten und Zuwegungen, von jeglicher Versiegelung freizuhalten und als Vegetationsflächen anzulegen. Mindestens alle 15 m ist ein Laubbaum gemäß Artenliste (siehe Begründung) mindestens in der Qualität Hochstamm 3 x v, Stammumfang 16-18 cm zu pflanzen und in seiner arttypischen Wuchsform auf Dauer zu erhalten.

Diese Flächen sind zu 1/3 mit Sträuchern oder Heistern gemäß Artenliste (siehe Begründung) der Qualität 2 x v, 60-100 cm zu bepflanzen.

Innerhalb des Freileitungsschutzstreifens der 380 kV-Leitung sind die entsprechenden Vorgaben gemäß Hinweise g) zu berücksichtigen.

7.5 PKW-Stellplatzanlagen

PKW-Stellplatzanlagen innerhalb des Gewerbegebietes, die zur Deckung eines gemäß LBO nachzuweisenden Stellplatzangebotes notwendig sind, sind zu begrünen. Je 6 PKW-Stellplätze ist zur Gliederung ein standortgerechter Laubbaum gemäß Artenliste (siehe Begründung) mindestens in der Qualität Hochstamm, 3 x v, Stammumfang 16-18 cm auf einer Pflanzfläche von mindestens 10 m² zu pflanzen und auf Dauer zu erhalten. Innerhalb des Freileitungsschutzstreifens der 380 kV-Leitung von der Trassenachse bis 40 m sind die entsprechenden Vorgaben gemäß Hinweise g) zu berücksichtigen.

7.6 Einfriedungen

Einfriedungen sind nur als Stabgitterzäune bis zu einer Höhe von 2 m zulässig.