Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.1.2. Umweltziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen und ihre Berücksichtigung

Gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, z.B.:

  • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;
  • umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt;
  • die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern.

Gemäß § 1a BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden, z.B.

  • sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Vorrang für die Wiedernutzbarmachung von Flächen und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung (§1a Abs. 2 BauGB);
  • Vermeidung und, soweit erforderlich, Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts(§ 1a Abs. 3 BauGB, Eingriffsregelung nach dem BNatSchG und dem LNatSchG).

Als weitere Umweltziele sind zu nennen:

  • Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§§ 1, 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG –, § 1 Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG –), der Wasserwirtschaft (§ 1a Wasserhaushaltsgesetz, § 2 Landeswassergesetz) und des Bodenschutzes (§ 1 Bundes-Bodenschutzgesetz, § 1 Landesbodenschutz- und Altlastengesetz);
  • Einhaltung der Schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt).

Die Art und Weise, in der diese Ziele und Umweltbelange bei der Planaufstellung berücksichtigt werden, wird in den nachfolgenden Kapiteln des Umweltberichts erläutert.

8.1.3. Alternativenprüfung

Wegen der durch die unmittelbare Nähe zur Autobahnanschlussstelle an der A 7 bedingten guten verkehrlichen Anbindung und der hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen wurde das Gewerbegebiet Nord in drei Abschnitten erweitert. Die jüngste Erweiterung (Teil 2) erfolgte ab dem Jahr 2003 . Mittlerweile sind alle Flächen der Erweiterungen bebaut.

Weitere Gewerbestandorte in Quickborn sind die kleineren Gewerbestandorte Güttloh und das Gewerbegebiet Ost (Theodor-Storm-Straße), die auch vollständig bebaut sind. Zudem gibt es das Gewerbegebiet Mitte, in dem die Umstrukturierung eines Altstandortes (Gelände einer ehemaligen Schokoladenfabrik) für die Erweiterung vorhandener Betriebe und die Ansiedlung einer Schule und Wohnungen vorgenommen wurde (2017). Daneben finden sich in dem Gebiet keine Potentiale für Neuansiedlungen.

Auch im Stadtgebiet von Quickborn finden sich keine geeigneten Freiflächen oder Altstandorte, die sich für eine Gewerbegebietsentwicklung eignen würden, schon gar nicht mit einer vergleichbar guten verkehrlichen Anbindung wie das Gewerbegebiet Nord.

Im Zuge der Erstellung des „Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK)“ wurde für die „Region A7-Süd“ ein „Regionales Gewerbeflächenkonzept erarbeitet (CIMA, Lübeck, 2015). Dabei wurden im gesamten Gebiet des Planungsraumes der Region A7-Süd insgesamt 37 Gewerbestandorte auf ihre potenzielle überörtliche Bedeutsamkeit und ihre gewerblich nutzbaren Entwicklungsflächen hin überprüft. In dem Zusammenhang spielt der Entwicklungsbezug zur Landesentwicklungsachse der A7 eine wesentliche Rolle. Für das Gewerbegebiet Nord kommt das Gutachten zu dem Ergebnis:

„Das vorhandene Gewerbegebiet besitzt kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten. Der Standort liegt aber unmittelbar an der Autobahnanschlussstelle und in attraktiver Nähe zu den internationalen Gateways. Innerhalb der Stadt Quickborn ist der Standort der attraktivste Suchraum für eine überörtlich bedeutsame Gewerbeflächenentwicklung.“ (CIMA 2015)

Aus den genannten Gründen werden Alternativen für eine Erweiterung von Gewerbeflächen nicht gesehen. Daher rechtfertigt sich die Gewerbegebietserweiterung auf baulich bislang ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen.

8.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Bestandsaufnahme und Bewertung; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

Bezogen auf die Schutzgüter nach § 1 (6) Nr. 7 a-d BauGB werden nachfolgend die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des B-Planes dargestellt und bewertet.

Im Einzelnen findet, soweit sachlich angemessen, für jedes Schutzgut die folgende Gliederung Anwendung:

  • derzeitiger Zustand / Vorbelastung
  • bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
  • Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
  • Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Bewertung

Die Bewertung der einzelnen Schutzgüter erfolgt zusammenfassend in Kapitel 8.3.3.