Glinde - Bebauungsplan Nr. 27 - Aufhebung und Neuaufstellung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 16 Tage –durchführende Organisation
Stadt GlindePlanungsanlass
Die planerischen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans erweisen sich im täglichen planerischen Vollzug zunehmend als nicht mehr zeitgemäß. Durch das Alter des Ursprungsplans mit der Anwendung der BauNVO 1977 sowie der überwiegend geringen zulässigen baulichen Ausnutzung und der überwiegenden Festsetzung als reines Wohngebiet ist keine zeitgemäße Nutzung des Gebiets möglich. Insbesondere ist das Maß der baulichen Nutzung zu prüfen und die Anwendung der aktuellen Rechtsgrundlagen (insbesondere in Bezug auf den Versiegelungsgrad) festzusetzen.
Ziel ist eine zeitgemäße, geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes. Die Stadt Glinde verfolgt dabei insbesondere folgende Planungsziele:
• Anpassung und Aktualisierung des Maßes der baulichen Nutzung unter Anwendung der aktuellen Rechtsgrundlage,
• Verbesserte Regulierung und Steuerung der Versiegelung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Grund und Boden,
• Berücksichtigung von Klima- und Klimafolgenanpassungsbelangen,
• Sicherung und Ausbau von Grünstrukturen sowie Wegeverbindungen,
• Anpassung der Art der baulichen Nutzung zugunsten eines Allgemeinen Wohngebiets
Ansprechperson
Aktuelle Mitteilungen
weitere Information
Stellungnahme #1018
Wir wohnen seit mehr als 40 Jahren im Planungsgebiet des B-Plans 27. Mit er Aufhebung des jetzt gültigen und
der Neuaufstellung des B-Plans 27 sind wir mehrfach negativ betroffen!
Unser Haus steht auf einem Grundstück mit 2 Baufenstern, wobei das hintere Baufenster für einen Neubau unserer Enkelin vorgesehen ist.
Die Neuaufstellung sieht vor, das 2.Baufenster ersatzlos zu streichen. Mit welcher Begründung?
Die Lebensplanung unserer Familie besteht darin,. das hintere Grundstück mit dem 2.Baufenster zu bebauen.Geplant zum Zeitpunkt der Familiengründung unserer Enkelin.
Das Grundstück ist somit Basis für das Zusammenleben 3er Generationen.
Die Neuaufstellung macht also unsere Planung zunichte . Zerstört die Aussicht einer jungen Familie ein bezahlbares Haus zu bewohnen und in einer grünen Stadt mit
guter Infrastruktur zu wohnen.Denn ohne einen lastenfreien Baugrund ist auch ein bescheiderner Neubau für eine junge Familie nicht seriös finanzierbar.
Generell ist festzustellen, daß mit dem Wegfall des 2. Baufensters wir und auch all unsere Nachbarn einen erheblichen Wertverlust des Grundstücks hinzunehmen haben.
Darf die Stadt derart drastisch das Eigentum angreifen und gleichzeitig extrem entwerten? Und das ohne plausible Begründung,geschweige denn Entschädigung?
Die Stadtvertretung Glinde hat den Auftrag zur Neuplanung erteilt und somit zur Streichung des 2. Baufensters einiger Grunsstücke in der Bahnstraße beigetragen.
Wir verstehen das nicht und machen hiermit unseren Einspruch geltend.
Hiermit beantragen wir, unser Grundstück, wie im jetzt gültigen B-Plan 27 manifestiert,auch zukünftig mit dem 2. Baufenster zu versehen.
Stellungnahme #1015
Durch den Entfall der Baufenster im nordwestlichen Teil der Straße am Sportplatz entstehen den Eigentümern (bei 500m² Fläche á 600,-€/m²) Wertverluste von 300.000,- pro Grundstück. Etwa 20 Baufenster dieser Größe entfallen und führen zu der Vernichtung von Privatvermögen in Höhe von ca. 6 Mio €.
Welcher in das Verfahren eingebundene Verantwortliche kann das rechtfertigen, bzw. sorgt für eine Entschädigung der Eigentümer?
Stellungnahme #1012
Der Entwurf des neuen Bebauungsplans fordert pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze sowie, für Carports oder Garagen, einen Mindestabstand von 6 Metern zur straßenseitigen Grundstücksgrenze. Wie schon in Stellungnahme #1004 dargelegt, ist das insbesondere für die schmalen Grundstücke eine deutliche Einschränkung: So werden Häuser mit Einliegerwohnung (zum Beispiel für generationen-übergreifendes Zusammenwohnen) zusammen mit einem Carport schon schwer zu realisieren, weil auf Grund der geringen Grundstücksbreite und der genannten Regeln das effektive Baufenster für das Hauptgebäude signifikant verkleinert wird.
Auch entspricht die Abstandsregel nicht den in den letzten 10 Jahren durch Neubebauung geschaffenen Realitäten Am Sportplatz (ehemals die hinteren Teile der Grundstücke in der südlichen Bahnstraße).
Generell erscheinen 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit, insbesondere in einem recht gut an den öffentlichen Nahverkehr angebundenen Bereich, ein wenig aus der Zeit gefallen.
Es wäre zu begrüßen, wenn die Stadt Glinde den Entwurf des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hier und in den anderen Stellungnahmen vorgebrachten Punkte überarbeitet.
Stellungnahme #1010
Moin,
folgende Punkte:
auf Seite 25 unter "Bauweise" ist ein Fehler: "Für je einen Bereich im WA 5 und WA 7 sind ausschließlich Reihenhäuser in geschlossener Bauweise zulässig." Es muss hier WA 8 heißen (Siehe auch Seite 34).
Grundsätzlich ist eine PV-Pflicht z.B. im Bereich der Mühlenstr. zwischen den Haus-Nr. 36 bis 82 aufgrund der sehr dicht stehenden großen Bäume (Linden, Eichen etc.) nicht wirtschaftlich. Eine PV-Anlage in direkter Nähe von Großbäumen ist meistens unrentabel, weil permanente Teilverschattung und extreme Verschmutzung den Stromertrag massiv einbrechen lassen. Die hohen Anschaffungskosten der Solaranlage stehen dann in keinem Verhältnis zu den geringen Einnahmen. Insbesondere die Linden verschmutzen z.B. durch Honigtau die PV-Anlagen. Die hartnäckige Schmutzschicht blockiert das Sonnenlicht. Dieses kann die Stromproduktion extrem senken.
Aufgrund des stark ansteigenden Höhenprofils im Plangebiet von West nach Ost sind die östlich gelegenden Grundstücke der Mühlenstr., Mittelstr. und Bahnstr. benachteiligt bei den Bauhöhen der Gebäude. Da der Bezugspunkt für die Bemessung der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen im Plangebiet über die bestehende Fahrbahnoberkante der jeweils angrenzenden öffentlichen Straßenverkehrsfläche definiert wird. Es führt dazu, dass bei einem starken Grundstücksanstieg die Gebäudehöhen auf den östlichen Grundstücken niedriger sein müssen und ggfs. keine 2 Geschosse realisiert werden können.
Stellungnahme #1009
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Umwidmung von bislang als Bauland ausgewiesenen Flächen in Grünflächen wird angeregt, die hierdurch entstehenden erheblichen Wertunterschiede für die betroffenen Eigentümer transparent zu erfassen und zu bewerten.
Die Umwidmung führt voraussichtlich zu einer erheblichen Differenz zwischen dem bisherigen Bodenwert als Bauland und dem zukünftigen Wert als Grünfläche. Es wird angeregt zu prüfen, inwiefern diese Wertdifferenz im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten sachgerecht berücksichtigt oder ausgeglichen werden kann.
Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass sich Grundstückswerte in vergleichbaren Lagen über längere Zeiträume signifikant entwickeln können. Eine nachvollziehbare und transparente Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Planung für die betroffenen Eigentümer erscheint daher angezeigt.
Ziel sollte sein, eine angemessene Abwägung zwischen öffentlichen Planungszielen und den erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf private Eigentumsverhältnisse sicherzustellen.
Stellungnahme #1008
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 27 wird zur geplanten Umwidmung bislang als Baufläche ausgewiesener Grundstücksteile entlang der Bahnstraße Stellung genommen.
Die vorgesehene Ausweisung als Grünfläche würde die Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Grundstücke erheblich einschränken. Insbesondere würden bislang bestehende Bebauungsmöglichkeiten entfallen, was aus Sicht der Eigentümer zu einer erheblichen Wertminderung der Grundstücke ohne erkennbaren Ausgleich führt.
Die geplante Festsetzung greift damit nicht nur in die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Grundstücke ein, sondern führt zugleich zu erheblichen Vermögenseinbußen für die betroffenen Eigentümer. Teilweise beruhen langfristige familiäre Planungen auf der Möglichkeit einer späteren Bebauung durch nachfolgende Generationen. Diese Perspektiven würden durch die Umwidmung dauerhaft entfallen.
Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit von einzelnen Eigentümern bereits konkrete Schritte unternommen, um die Erschließung und zukünftige Nutzbarkeit ihrer Grundstücke sicherzustellen. Die nun vorgesehene Planung steht diesen Bemühungen entgegen und verstärkt die wirtschaftlichen Auswirkungen zusätzlich.
Wir bitten daher, die privaten Belange der betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung angemessen zu berücksichtigen.
Wir bitten darum, die bisher als Baufläche vorgesehenen Grundstücksbereiche weiterhin als Baufläche auszuweisen und von einer Festsetzung als Grünfläche abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme #1007
Als Eigentümer eins Grundstücks Bahnstraße möchten wir unsere Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 27 äußern.
Mit Sorge betrachten wir die geplante Umwandlung des bisherigen reinen Wohngebietes in ein allgemeines Wohngebiet. Aus unserer Sicht ist damit eine Zunahme von Verkehr, Lärm und sonstigen Emissionen zu erwarten. Dies würde die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner spürbar beeinträchtigen und den Charakter des bisherigen Wohngebietes nachhaltig verändern.Aus unserer Sicht verschlechter.
Darüber hinaus sehen wir die Gefahr, dass die bisher bestehenden Baumöglichkeiten auf unserem Grundstück eingeschränkt werden. Dies trifft uns besonders, da wir unsere langfristige Lebensplanung auf die von der Stadt Glinde über viele Jahre vermittelten Entwicklungsperspektiven ausgerichtet haben. Im Zusammenhang mit der Anhebung der Straße „Am Sportplatz“ wurde uns vor Jahren die Möglichkeit einer späteren Bebauung in Aussicht gestellt.
Unser Ziel war und ist es, die Nähe zu unseren Kindern und Enkelkindern zu erhalten und ein generationenübergreifendes Wohnen zu ermöglichen. Gleichzeitig planen wir seit Langem die Errichtung eines barrierefreien Bungalows als Altersruhesitz, um auch im höheren Alter in unserem vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können.
Wir wünschen uns daher, dass bei den weiteren Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 27 die Interessen der bestehenden Anwohner stärker berücksichtigt werden. Dazu gehören der Erhalt der Wohnqualität, die Vermeidung zusätzlicher Lärm- und Emissionsbelastungen sowie die Berücksichtigung berechtigter Erwartungen von Eigentümern, die ihre Lebens- und Familienplanung auf die bisherigen Rahmenbedingungen gestützt haben.
Ein lebenswertes Wohngebiet zeichnet sich nicht nur durch neue Entwicklungsmöglichkeiten aus, sondern auch durch Verlässlichkeit, Rücksichtnahme auf bestehende Nachbarschaften und den Erhalt gewachsener Strukturen. Diese Aspekte sollten nach unserer Auffassung bei der weiteren Planung besonderes Gewicht erhalten.
Stellungnahme #1004
Moin,
ich habe den BB Planentwurf Nr. 27 gelesen und eine Anmerkung dazu:
Als Eigentümer eines Hauses in der Mittelstraße bin ich erfreut, dass der "grüne Charakter" der Siedlung erhalten bzw. wieder hergestellt werden soll. Dies kollidiert allerdings mit der Forderung, 1,5 Stellplätze für den ruhenden Verkehr auf dem Grundstück herzustellen. Zumindest die Errichtung von einfachen Carports- gern auch begrünt- an der Straßengrenze bzw. mit weniger Abstand als die geforderten 6m sollte möglich sein, zumal diese bereits bei vielen Eigentümern errichtet worden sind.
Viele Grundstücke in der Mittelstraße sind sehr schmal, so dass für Nebengebäude nur eine Grenzbebauung möglich ist. Hier ist aktuell nur eine maximale Länge von 9m zulässig und entspricht nicht der Realität der über Jahrzehnten gewachsenen Strukturen im Siedlungsgebiet. Eine Anpassung im B- Plan wäre sinnvoll und sorgt mit Sicherheit für ein besseres Zusammenleben "am Gartenzaun"