Das Plangebiet besteht aus einer Grünlandfläche, die im Südosten zur Verkehrsfläche hin durch einen Knick begrenzt wird. Zwischen dem Knick und der Verkehrsfläche befindet sich ein Graben. Im Norden stockt eine Eiche auf dem Knick. In topographischer Hinsicht ist das Plangebiet kaum bewegt. Die mittlere Höhe des Plangebietes liegt bei ca. 50 m über NHN.
Nordöstlich und südwestlich des Plangebietes schließt Wohnbebauung, die sich aus lockeren Einfamilienhausstrukturen mit großzügigen Hausgärten zusammensetzt, an das Plangebiet an. Darüber hinaus ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Für das Plangebiet ist die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20, die am 13. Mai 2000 in Kraft getreten ist, maßgeblich.
Ausschnitt aus der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist das Plangebiet als 'Fläche für die Landwirtschaft' (L) ausgewiesen. Zudem ist der Knick entlang der Verkehrsfläche als 'zu erhalten' festgesetzt. Planerisch vorgesehen war zudem als Ausgleichsmaßnahme die Anlage von zwei Knicks im Nordosten wie auch im Südwesten. Die Knicks sind aber nicht umgesetzt worden.