Planungsdokumente: Außenbereichssatzung "Grönwohlder Straße"

Begründung

4. Lage und Bestand

Bei der bestehenden Bebauung handelt es sich zum Teil um aufgegebene landwirtschaftliche Nutzungen und um Wohnbebauung, die sich aus dieser Vorprägung heraus angesiedelt hat. Die Einzelhausbebauung folgt der Grönwohlder Straße in einer bebauten Tiefe von ca. 45 m. Im Norden der Einmündung in die Grönwohlder Straße befindet sich das Landhaus Schäfer, das die einzige betriebliche Nutzung um Gebiet darstellt.

Der Geltungsbereich ist verkehrlich und technisch vollständig erschlossen und an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen.

5. Planung

In dem Bereich der Satzung soll die bestehende Wohnnutzung verfestigt werden. Aufgrund der Außenbereichslage kann die Bebauung bislang nicht erweitert oder erneuert werden. Auch bei einer Aufgabe der letzten verbleibenden landwirtschaftlichen Nutzung, ist ein Fortbestehen der angegliederten Wohnnutzung nur über den Bestandsschutz und bislang nicht eigenständig möglich. Dies soll durch die vorliegende Planung gesichert werden.

Das ausgewiesene Baufeld stellt sicher, dass sich die Bebauung weiterhin entlang der Gröhnwohlder Straße orientiert und sich nicht weiter Richtung Norden entwickelt. Eine unverhältnismäßige Verdichtung wird durch die Beschränkung der Satzung ausgeschlossen.

Eine landwirtschaftliche Nutzung soll weiterhin möglich bleiben. Der § 35 (4) BauGB bleibt von dieser Satzung unberührt.

6. Verfahrensablauf

Die Satzung wird nach den Verfahrensvorschriften gemäß § 13 (2) BauGB zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aufgestellt.

Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lütjensee26.02.2019
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss02.07.2019
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)ausstehend
Satzungsbeschlussausstehend