7. Erschließung
Das Satzungsgebiet ist durch die Trittauer Straße (Kreisstraße 30) und die Grönwohlder Straße (Kreisstraße 31) erschlossen. Die Trittauer Straße stellt eine Verbindung zu den umliegenden Gemeinden dar. Die Grönwohlder Straße schafft eine Anbindung an die Bundesstraße 404 und damit eine überregionale Verbindung.
Im Osten und im Westen befinden sich einige Meter außerhalb des Geltungsbereiches Bushaltestellen, durch die das Gebiet an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen ist.
Das Gebiet ist Vollständig an die Ver- und Entsorgung angeschlossen. Auch die Wohnnutzung, die im Rahmen dieser Satzung zusätzlich möglich wird, kann an die bestehenden Leitungen angeschlossen werden.