Planungsdokumente: Außenbereichssatzung "Grönwohlder Straße"

Begründung

7. Erschließung

Das Satzungsgebiet ist durch die Trittauer Straße (Kreisstraße 30) und die Grönwohlder Straße (Kreisstraße 31) erschlossen. Die Trittauer Straße stellt eine Verbindung zu den umliegenden Gemeinden dar. Die Grönwohlder Straße schafft eine Anbindung an die Bundesstraße 404 und damit eine überregionale Verbindung.

Im Osten und im Westen befinden sich einige Meter außerhalb des Geltungsbereiches Bushaltestellen, durch die das Gebiet an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen ist.

Das Gebiet ist Vollständig an die Ver- und Entsorgung angeschlossen. Auch die Wohnnutzung, die im Rahmen dieser Satzung zusätzlich möglich wird, kann an die bestehenden Leitungen angeschlossen werden.

8. Landschaftspflegerische Stellungnahme

Vorbemerkung:

Die landschaftspflegerische Stellungnahme zur Außenbereichssatzung basiert auf einer einmaligen Ortsbesichtigung, der Auswertung vorhandener Unterlagen wie dem Landschaftsplan, dem Landschaftsrahmenplan und dem digitalen Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes Schleswig-Holstein (http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php). Eine Biotoptypenkartierung, faunistische Erhebungen sowie eine Erfassung des Baumbestandes im Hinblick auf das Vorhandensein von Baumhöhlen als potentielle Lebensräume für Fledermäuse wurden nicht durchgeführt.

8.1. Lage / Bestand

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung befindet sich südöstlich der Ortslage von Lütjensee an der Grönwohlder Straße. Er erstreckt sich von der Einmündung in die Trittauer Straße im Westen bis zum Fahrradweg kurz vor der Straße „Deepenstegen“ im Osten. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 3,2 ha.

Bebaute Grundstücke befinden sich nördlich der Grönwohlder Straße. Auf der Nordseite liegt zwischen bebauten Grundstücken eine größere, als Weide genutzte Grünlandfläche. Ansonsten werden die Grundstücke überwiegend wohnbaulich genutzt und sind mit Wohnhäusern und Nebengebäuden bebaut. Aufgrund der großen Grundstücke ist der Versiegelungsgrad als vergleichsweise gering einzustufen. Eine stärkere bauliche Verdichtung ist am nordwestlichen Ende der Grönwohlder Straße gegeben (Landhaus Schäfer).

Die Gärten im Geltungsbereich werden durch Rasenflächen mit zumeist einfassenden Gehölzstrukturen aus Bäumen (Koniferen und Laubgehölze) und Sträuchern dominiert. Die hinteren Bereiche der Grundstücke werden z. T. als Weide genutzt.

Südlich der Grönwohlder Straße verläuft eine straßenbegleitende Baumreihe.

Nördlich der Grönwohlder Straße grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich eine Waldfläche an (Bereich Bollmoor), die von der Unteren Forstbehörde mit Schreiben vom 15.03.2018 als Wald eingestuft wurde.