3. Vorhandene und geplante Nutzungen
Die nördlichen Grundstücke des Plangebietes sind mit insgesamt zwei Wohngebäuden bebaut. Der südliche Bereich des Plangebietes wird von einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche eingenommen. Im Osten zur Verkehrsfläche hin wird das Plangebiet von einem Gehölzstreifen begrenzt. Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht sehr bewegt. Es steigt von Ost nach West um ca. 5 Meter an und weist damit eine nach Osten exponierte Hanglage auf.
Das Plangebiet ist bereits überplant und für eine gemischt genutzte Bebauung vorgesehen. Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 6, der am 19. März 2004 Rechtskraft erlangte.
Umgeben ist das Plangebiet überwiegend von Wohnbebauung, die von lockeren Einfamilienhausstrukturen mit großzügigen Hausgärten dominiert wird. Darüber hinaus sind landwirtschaftlich genutzte Flächen anzutreffen.
Das Plangebiet ist bereits seit über 15 Jahren überplant und für eine bauliche Inanspruchnahme vorgesehen. Dennoch hat lediglich im Norden eine Entwicklung stattgefunden. Für die übrigen Grundstücke konnte bis dato kein Interessent gefunden werden. Dies liegt vorwiegend daran, dass das Plangebiet im Flächennutzungsplan als 'Gemischte Baufläche' (M) und im Bebauungsplan Nr. 6 als 'Mischgebiet' (MI) ausgewiesen ist und sich aufgrund der Grundstückszuschnitte, der kleinen Baufenster und der geringen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 sowie der Topographie (Hanglage) nicht für eine gewerbliche Nutzung eignet. Um den Charakter eines 'Mischgebietes' (MI) gemäß § 6 BauNVO zu wahren, ist ein gleichwertiges Verhältnis zwischen dem Wohnen und Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, erforderlich. Eine Nutzungsmischung ist zwingend erforderlich, so dass die Baugrundstücke entsprechend des gültigen Baurechtes nicht alle als bloße Wohngrundstücke verkauft werden können. Gegenwärtig sind vier der sechs Grundstücke unbebaut, wobei das bebaute nördlichste Grundstück von der Nutzung her sich auch auf das südlich angrenzende Grundstück erstreckt. Mit der Planung sollen die drei unbebauten Grundstücke im Süden für wohnbauliche Zwecke aktiviert werden und damit der Nachfrage nach Wohnraum für den örtlichen Bedarf begegnen. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen aktualisiert und die Erschließung neu geregelt werden.
Mit der Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruhwinkel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden. Dazu soll das Plangebiet künftig anstelle einer 'Gemischten Baufläche' (M) als 'Wohnbaufläche' (W) im Flächennutzungsplan dargestellt werden.