Planungsdokumente: Gemeinde Ruhwinkel - 7. Änderung Flächennutzungsplan "Dorfstraße"

Begründung

5.3.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Es traten keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben auf.

5.3.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring)

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Aus dem Flächen-nutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt, die Baurechte schaffen. Erst wenn Baurechte vorliegen, können Baumaßnahmen in dem Plangebiet durchgeführt werden, die zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen können. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ergeben sich keine Auswirkungen auf die Umwelt. Maßnahmen zum Monitoring sind somit nicht erforderlich.

Die naturschutzrechtlichen Eingriffe, die sich durch die Flächenversiegelungen und möglicherweise auch durch Gehölzbeseitigungen ergeben werden, sind im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 zu ermitteln und durch geeignete naturschutzfachliche Maßnahmen auszugleichen. Die 'Wohnbaufläche' (W) wird später zu keinen weiteren Beeinträchtigungen führen.

5.4 Zusammenfassung des Umweltberichtes

Die Gemeinde plant, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 6 zu ändern. Dafür ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Es ist vorgesehen, eine 'Wohnbaufläche' (W) anstelle einer 'Gemischten Baufläche' (M) ausgewiesen. Zurzeit besteht das Plangebiet aus dem bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 6 verbindlich überplanten Bereich, jedoch ist ein großer Teil des Gebietes noch unbebaut. Durch die Änderung werden weitere Flächenversiegelungen vorbereitet. Es ist vorgesehen, den Gehölzstreifen größtenteils zu erhalten. Die Ermittlung des Eingriffs erfolgt auf der Ebene der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6, der für den Geltungsbereich im Parallelverfahren aufgestellt wird.