3.4 Verkehr, Ver- und Entsorgung
Verkehr
Das Plangebiet wird über die Straße 'Drift' erschlossen. Die Straße 'Drift' führt nach Norden in den bebauten Ortsteil Meilsdorf. In Richtung Süden führt die Straße zur 'Alten Landstraße' (K 39). Die K 39 verläuft in Richtung Westen zur L 222 und zu dem Autobahnzubringer Stapelfeld der A 1. In Richtung Osten bindet die K 39 an die L 224 an.
Es sind keine direkten Zufahrten zur K 39 beabsichtigt. Da es sich bei der 'Alten Landstraße' um eine Kreisstraße handelt, die im Bereich des Plangebietes außerhalb der Ortsdurchfahrt liegt, ist ein Anbauverbot gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) beachtlich. § 29 Abs. 1 StrWG sagt Folgendes aus:
"Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt dürfen Hochbauten jeder Art an
a) […],
b) Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 15 m,
jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden."
Die Anbauverbotszone ist in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt.
Um den Einsatzfahrzeugen sowie den Feuerwehrkameraden ein sicheres Einmünden in die Straße 'Drift' zu gewährleisten, sind Sichtflächen festgesetzt. Die in der Planzeichnung festgesetzten Sichtflächen sind von Sichthindernissen und jeglicher Bebauung und Bepflanzung über 0,80 m über Fahrbahnoberkante dauernd freizuhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorhandene Bäume, wenn deren Kronenansatz einen Mindestabstand von 3,00 m Höhe zur Fahrbahnoberkante einhält.
Das Plangebiet ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die nächste Haltestelle 'Fleischgaffel' befindet sich im Plangebiet. Von dort verkehren folgende Buslinien:
- 376: Ahrensburg – Großhansdorf – Siek – Meilsdorf;
- 776:Reinbek – Glinde – Meilsdorf – Siek – Großhansdorf – Ahrensburg.
Wasserversorgung
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über die Hamburger Wasserwerke (HWW).
Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung erfordert 48 m³/h für einen Zeitraum von 2 Stunden im Umkreis von 300 m. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren ist in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr zu prüfen, ob die Löschwasserversorgung bereits gesichert oder noch ein zusätzlicher Hydrant zu setzen ist.
Abwasserentsorgung
a) Regenwasser
Im Nordwesten des Plangebietes sind Flächen für ein Regenversickerungsbecken planerisch vorgesehen. Nach der Vorplanung der Oberflächenentwässerung der Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH vom 10. April 2024, basierend auf der ergänzenden Baugrunduntersuchung der Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH vom April 2024, kann das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser am vorgesehenen Standort vollständig zur Versickerung gebracht werden. Unter Ansatz einer 5-jährlichen Überschreitungshäufigkeit ist eine Versickerungsanlage mit einer versickerungswirksamen Fläche von rd. 65 m² und einem Speichervolumen von rd. 71 m³ herzustellen.
b) Schmutzwasser
Ein Schmutzwasseranal ist nicht vorhanden. Das Schmutzwasser soll zunächst einer Kleinkläranlage und von dort einer Versickerungsanlage zur Verrieselung des Abflusses der Schmutzwasser-Kleinkläranlage zugeführt werden.
Fernmeldeeinrichtungen
Die Gemeinde Siek ist an das Netz der Deutschen Telekom AG angeschlossen.
Gas und Elektroenergie
Die Gemeinde Siek ist an das Erdgas- und Stromnetz der Schleswig-Holstein Netz AG angeschlossen. Eine Versorgung mit Erdgas ist nach derzeitigem Planungsstand aber nicht beabsichtigt.
Abfall
Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen".