Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.11.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren

Es wurde im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes eine schalltechnische Untersuchung des Gewerbelärms vom Ingenieurbüro für Schallschutz, Dipl.-Ing. Volker Ziegler aus Mölln, am 12.03.2019 erstellt. Vorab wurde eine schalltechnische Stellungnahme zur Beurteilung der Verkehrslärmbelastung am 25.09.2018 erstellt.

Ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept wurde vom Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf am 22.11.2021 erstellt. Vom selben Büro wurde vorher ein geotechnischer Untersuchungsbericht am 08.11.2018 erstellt.

Eine Vermessung des Plangebietes erfolgte durch Sprick & Wachsmuth Vermessung am 13.09.2018.

Weitere technische Verfahren wurden nicht angewendet.

5.11.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben

Es traten keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben auf.

5.11.3 Monitoring

Die Planung schafft Baurechte, die zu umfangreichen Flächenversiegelungen führen werden. Nachdem die Flächenversiegelungen erfolgt sind, ergeben sich durch diese keine weitergehenden Auswirkungen für die Umwelt, so dass ein Monitoring hier nicht erforderlich ist.

Für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch weitere Überprüfungen, auch nach der Fertigstellung der Bebauung, notwendig und ggf. Pflegemaßnahmen sowie Nachpflanzungen durchzuführen.

Der sachgerechte Umgang mit dem Boden während der gesamten Bauphase sowie die Versiegelungsmenge sind zu überprüfen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Sollten sie nicht eingehalten werden und es wird zu viel Boden versiegelt oder unsachgemäß mit ihm umgegangen, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Vorgaben wieder zu entsprechen.