Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.11.4 Pflanzanweisung

Gartenbäume

Zur Durchgrünung des Plangebietes ist festgesetzt, dass pro Grundstück mindestens ein einheimischer Laub- oder Obstbaum (Hochstamm, 14 - 16 cm Stammumfang) in der der Baufertigstellung folgenden Pflanzperiode anzupflanzen ist.

Baumarten (Empfehlung):

Acer campestre 'Elsrijk' - Feld-Ahorn

Malus silvestris - Apfelbaum

Pyrus pyraster - Birnbaum

Prunus avium - Vogel-Kirsche

Sorbus aucuparia - Eberesche

Carpinus betulus 'Fastigiata' - Hainbuche

Sorbus intermedia 'Brouwers' - Schwedische Mehlbeere

Für die Laubbäume ist folgende Pflanzqualität zu wählen:

- Hochstamm, dreimal verpflanzt (3xv), mit Drahtballen (mD),

mind. 14 - 16 cm Stammumfang.

Die Bäume sind wirksam gegen Wildverbiss zu schützen.

Gehölzpflanzung

Die Gehölzfläche ist zweireihig zu pflanzen. Zwischen den Reihen beträgt der Abstand 1,00 m, zu dem Zaun (zu beiden Seiten) beträgt der Abstand jeweils ebenfalls 1,00 m. Die Gesamtbreite der Gehölzpflanzung beträgt somit 3,00 m.

Zur Bepflanzung sind einheimische standortgerechte Gehölze (Sträucher und Heister) zu verwenden. In der Pflanzenliste sind die Gehölzarten aufgeführt, die für die Bepflanzung geeignet wären.

Aus der Pflanzenliste ist eine Auswahl hinsichtlich der zu verwendenden Gehölzarten zu treffen. Damit sich die Gehölze nicht gegenseitig verdrängen, sollten Gehölze der gleichen Art in kleinen Gruppen gepflanzt werden. Insgesamt ist darauf zu achten, dass sich die Bepflanzung jeweils aus verschiedenen Gehölzarten zusammensetzt. Die Anlage einer Bepflanzung, die nur aus einer Gehölzart besteht, ist zu vermeiden.

Einheimische standortgerechte Gehölze für die Anlage der Gehölzfläche

Heister

Acer campestre - Feld-Ahorn

Acer platanoides - Spitz-Ahorn

Acer pseudoplatanus - Berg-Ahorn

Carpinus betulus - Hainbuche

Fagus sylvatica - Rot-Buche

Prunus avium - Vogel-Kirsche

Quercus robur - Stiel-Eiche

Sorbus aucuparia - Eberesche

Sträucher

Cornus sanguinea - Roter Hartriegel

Corylus avellana - Hasel

Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn

Crataegus laevigata - Zweigriffliger Weißdorn

Euonymuseuropaea - Gemeinese Pfaffenhütchen

Prunus padus - Trauben-Kirsche

Prunus spinosa - Schlehe

Rosa canina - Hunds-Rose

Rubus fruticosus - Echte Brombeere (mehrere Arten)

Salix caprea - Sal-Weide

Sambucus nigra - Schwarzer Holunder

Viburnum opulus - Gewöhnlicher Schneeball

Die Gehölzpflanzungen sind zweireihig zu bepflanzen. Der Pflanzabstand innerhalb der Pflanzenreihe beträgt 1,00 m, der Reihenabstand beträgt ebenfalls 1,00 m. Der Pflanzboden ist mit Strohmulch zu bedecken.

Für die Sträucher und Heister sind folgende Pflanzqualitäten zu wählen:

- Sträucher, zweimal verpflanzt (2xv), 3 - 5 Triebe (Tr), ohne Ballen (oB),

60 - 100 cm;

- Heister, zweimal verpflanzt (2xv), ohne Ballen (oB), 80 - 100 cm.

Die Bepflanzung ist wirksam gegen Wildverbiss zu schützen. Es wird empfohlen, zum Schutz der Gehölze einen Wildschutzzaun (Höhe von 1,80 m) zu errichten, der nach erfolgreichem Anwuchs der Gehölze restlos zu entfernen ist.

5.12 Zusammenfassung des Umweltberichtes

Es ist geplant, zwei Wohngebiete (WA 1 und WA 2) auszuweisen, daher werden 'Allgemeine Wohngebiete' (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Ebenfalls werden Knicks und Knickgeghölze als zu erhalten festgesetzt sowie eine Gehölzneuanlage zum Schutz des Landschaftsbildes im Norden des Plangebietes am Übergang zur freien Landschaft vorgesehen. Im südlichen Bereich wird eine 'Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen' mit der Zweckbestimmung 'Abwasser' festgesetzt. Zur Durchgrünung des Plangebietes sind künftig pro Wohngrundstück mindestens ein standortgerechter, einheimischer Laubbaum zu pflanzen, außerdem sind die Dachflächen von Garagen und Carports zu begrünen. Weiterhin sind Grünflächen festgesetzt. Mit dem Bebauungsplan werden umfangreiche Flächenversiegelungen und Bodenmodellierungen vorbereitet, ein Knickabschnitt beseitigt sowie weitere Knickabschnitte entwidmet. Diese Eingriffe werden ausgeglichen.

5.13 Referenzen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

  • https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/index.html#BJNR050210998BJNE000300000
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)

  • Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB; Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung, 2006

DIN-Normen

  • 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen', 2014
  • 18915 'Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten', 2018
  • 19731 'Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial', 1998
  • 19639 'Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben', 2019

ecodots GmbH

  • Gestattungsvertrag Ökokonto Heede, Kreis Pinneberg, Az.: 26KOM.2023.3

Flächenausgleich Lanne GmbH

  • Gestattungsvertrag

Gemeinde Stapelfeld

  • Flächennutzungsplan Gemeinde Stapelfeld, 1959

Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf

  • Geotechnischer Untersuchungsbericht, 08.11.2018
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzept, 22.11.2021

Ingenieurbüro für Schallschutz

  • Schalltechnische Untersuchung, 12.03.2019
  • Stellungnahme zur Beurteilung der Verkehrslärmbelastung, 25.09.2018

Kreis Stormarn / Freie und Hansestadt Hamburg

  • Entwicklungsgutachten Kreis Stormarn / Freie und Hansestadt Hamburg (1994)

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil B Bodenart, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016
  • Bodenübersichtskarte von Schleswig-Holstein 1 : 250.000 - Teil A Bodentyp, herausgegeben vom - Geologischer Dienst - Flintbek 2016

Landesregierung Schleswig-Holstein

  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010, zuletzt geändert durch das Gesetzes vom 06.12.2022, http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true
  • Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein, Digitaler Atlas Nord, https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/ArchaeologieSH/index.html?lang=de
  • Umweltportal Schleswig-Holstein,

https://umweltportal.schleswig-holstein.de/kartendienste?lang=de&topic=thallgemein&bgLayer=sgx_geodatenzentrum_de_de_basemapde_web_raster_grau_DE_EPSG_25832_ADV&layers_opacity=7c580a03df586bef08b9a9bddd76bdea&E=557334.96&N=6025073.13&zoom=4&layers=86baf29d99c7f3656f9c9280f61027ad

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein:

  • Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein, 1999

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

  • Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, 2013, gemeinsam herausgegeben mit dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung:

  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, Kreisfreie Hansestadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn, 2020

Sprick & Wachsmuth Vermessung

  • Vermessergrundlage, 13.09.2018

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stapelfeld hat diese Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 in ihrer Sitzung am ................................. durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Stapelfeld, den ……………………………..

Martin Wesenberg

(Bürgermeister)