1.2 Bestand
Der westliche Geltungsbereich ist mit der L 26 als vorhandene Verkehrsfläche vollständig versiegelt. Ein wassergebundener Fußweg verläuft parallel zur Landesstraße teilweise im Wald. Teilweise reicht eine Überdachung, die nördlich an das Feuerwehrgerätehaus angebaut wurde, in den Geltungsbereich hinein. Der nördliche Geltungsbereich befindet sich am Waldrand. Hier stocken Esche, Berg-Ahorn, Hasel und vereinzelt Tanne. Insgesamt sind die Gehölz mit Stammdurchmessern von ca. 10 bis 40 cm recht jung.
Außerhalb grenzen im Norden die nicht zum Geltungsbereich gehörige Waldfläche (Esche, Berg-Ahorn, teilweise Tanne und Linde) und die Kreisstraße 61 an. Im Osten begrenzt eine Sukzessionsfläche, die als Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp dient, den Geltungsbereich. Diese wird im Zuge der Gesamtplanung im parallel bearbeiteten Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für neue PKW-Stellflächen überplant. Auch die südlich angrenzende Fläche, die durch die Feuerwehr für ein Feuerwehrgerätehaus und Stellplätze genutzt wird, wird im Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp überplant. Westlich begrenzt eine weitere Waldfläche das Plangebiet.